- Darf man trotz Krankschreibung arbeiten gehen?
- Kann man eine Krankschreibung auch vorzeitig beenden?
- Muss der Arbeitgeber über die Krankschreibung informiert werden?
- Sind Sie trotz Krankschreibung auf dem Arbeitsweg krankenversichert?
- Ist es notwendig, sich in der Arztpraxis „Gesundschreiben“ zu lassen?
- Was ist, wenn die Arbeitsunfähigkeit im Laufe eines Arbeitstages beginnt?
Dürfen Sie arbeiten, obwohl Sie noch krankgeschrieben sind? Und benötigen Sie hierfür eine ärztliche Bestätigung? Hier finden Sie die wichtigsten Infos und rechtlichen Regeln zum Arbeiten trotz Krankmeldung.
Es kommt immer wieder vor: Sie sind die ganze Woche krankgeschrieben, fühlen sich aber nach kurzer Zeit wieder besser und möchten wieder arbeiten. Dann stellen sich viele Fragen: Ist es erlaubt, trotz Krankschreibung zu arbeiten? Benötigen Sie eine "Gesundschreibung" für den Arbeitgeber? Und wie läuft es mit dem Versicherungsschutz?
Darf man trotz Krankschreibung arbeiten gehen?
Grundsätzlich gilt: Eine Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot, es gibt keine gesetzliche Regelung, die das Arbeiten trotz Krankmeldung verbietet. Wer sich schneller wieder gesund fühlt, als es die Krankschreibung vorsieht, darf auch zur Arbeit gehen. Auch der Versicherungsschutz ist sichergestellt. Hierfür ist auch keine „Gesundschreibung“ vom Arzt notwendig. Es empfiehlt sich jedoch, die letzte Krankschreibung korrigieren oder eine neue, kürzere ausstellen zu lassen.
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Kann man eine Krankschreibung auch vorzeitig beenden?
Die ärztliche Bescheinigung für eine Arbeitsunfähigkeit soll belegen, dass jemand nicht in der Lage ist zu arbeiten. Sie gibt aber lediglich eine Prognose an, wie lange dieser Zustand voraussichtlich andauert. Man ist nicht verpflichtet, für die Dauer der Krankschreibung von der Arbeit fernzubleiben – und darf selbst entscheiden, ob man vorzeitig in der Lage ist zu arbeiten.
Muss der Arbeitgeber über die Krankschreibung informiert werden?
Bei einer früheren Arbeitsaufnahme oder Arbeitsfähigkeit ist es allerdings empfehlenswert die ärztliche Praxis zu informieren, damit diese die ursprüngliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung korrigiert oder eine neue, kürzere Krankschreibung ausstellt. Durch die neue Meldung der Praxis erhalten Krankenkasse und Arbeitgeber einen Nachweis über die frühere Arbeitsfähigkeit.
Ihren Arbeitgeber sollten Sie zusätzlich auch informieren, damit dieser über Ihre frühere Tätigkeit informiert ist und den Nachweis bei der Krankenkasse abfragen kann.
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Sind Sie trotz Krankschreibung auf dem Arbeitsweg krankenversichert?
Wird die Arbeit trotz Krankschreibung wieder aufgenommen, greift auch der übliche Versicherungsschutz, zum Beispiel auch die gesetzliche Unfallversicherung auf dem Weg zur Arbeit. Dies gilt übrigens auch bei einer kurzzeitigen Arbeitsaufnahme während der Krankschreibung.
Ist es notwendig, sich in der Arztpraxis „Gesundschreiben“ zu lassen?
Eine „Gesundschreibung“ gibt es nicht. Daher besteht auch keine Notwendigkeit, ein zusätzliches ärztliches Attest vorzulegen, dass man wieder einsatzfähig ist. Im Einzelfall kann aber eine erneute Untersuchung vor Arbeitsantritt sinnvoll sein, um den Gesundheitszustand richtig beurteilen zu lassen. Wenn der Arbeitgeber ernste Zweifel an der Genesung hat, darf er Arbeitnehmende auch wieder nach Hause schicken. Er ist durch seine Fürsorgepflicht als Arbeitgeber sogar dazu verpflichtet. Besonders wenn die Gefahr besteht, dass sich andere Kollegen anstecken könnten.
Gründe für eine Erkrankung müssen nicht genannt werden
Über die Diagnose und Art der Erkrankung muss man den Arbeitgeber in der Regel nicht informieren. Dies wird nur auf der Bescheinigung für die Krankenkasse vermerkt. Auch ein Betriebsarzt ist an seine Schweigepflicht gebunden.
Was ist, wenn die Arbeitsunfähigkeit im Laufe eines Arbeitstages beginnt?
Auch wenn Sie den Arbeitstag wegen einer Erkrankung vorzeitig beenden, zählt dieser Tag als vollständig gearbeitet. Die fehlenden Stunden bis zum Arbeitsende müssen Beschäftigte nicht nacharbeiten. Für diesen Tag hat man auch Anspruch auf das volle Gehalt.
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall beginnt erst mit dem Folgetag. Gibt es in Ihrem Betrieb eine Regelung, dass nicht für jeden Tag eine Krankschreibung vorgelegt werden muss, sondern erst am 2., 3. oder 4. Tag? Dann achten Sie darauf, dass die meisten Arbeitgeber den angefangenen Arbeitstag als ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit anrechnen.