- Was ist ein Arbeitsunfall?
- Der Zeitfaktor: Arbeitsunfall oder Berufskrankheit?
- Gefahrenquellen im Betrieb
- Unfallschutz bei Homeoffice/am Telearbeitsplatz
- Wer hat nach einem Arbeitsunfall Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung?
- Was können Sie tun, wenn Sie vermuten, dass ein Arbeitsunfall vorliegt?
- Haben Sie bereits Ihren Hausarzt aufgesucht?
- Was passiert, wenn der Arbeitsunfall vom Unfallversicherungsträger anerkannt wird?
- Sie haben bereits Zuzahlungen geleistet?
- Wie helfen wir Ihnen weiter?
- Was sollten Sie noch wissen?
Bei Arbeitsunfällen kommt die gesetzliche Unfallversicherung für entstehende Kosten auf. Die Barmer berät Sie ausführlich zum Thema Arbeits- und Wegeunfälle.
Was ist ein Arbeitsunfall?
Ein Unfall wird als Arbeitsunfall bezeichnet, wenn er im Zusammenhang mit einer beruflichen beziehungsweise unfallversicherten Tätigkeit passiert. Neben dem „klassischen“ Unfall während der Arbeitszeit werden auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit, im Kindergarten, in der Schule oder bei Hilfeleistungen als Arbeitsunfall definiert. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt bei Arbeitsunfällen für den entstandenen Schaden auf – sie prüft daher von Fall zu Fall, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Die folgenden Merkmale spielen unter anderem bei der Einschätzung eine Rolle:
Der Zeitfaktor: Arbeitsunfall oder Berufskrankheit?
Von einem Arbeitsunfall spricht man bei plötzlichen bis kurzen Einwirkungen, die sich maximal auf die Zeit eines Arbeitstages erstrecken. Die Folgen von Arbeitsunfällen können sowohl körperlich als auch psychisch sein. Dagegen entstehen Berufskrankheiten durch längere Einwirkungen der beruflichen Tätigkeit.
Gefahrenquellen im Betrieb
Arbeitsunfälle können auch durch sogenannte „besondere Betriebsgefahren“ entstehen. Damit können zum Beispiel Maschinen in Werkstätten, aber auch Krankenhausbetten in Krankenhäusern gemeint sein.
Unfallschutz bei Homeoffice/am Telearbeitsplatz
Arbeitnehmer, die in mobiler Arbeit/Homeoffice/Telearbeit tätig sind, stehen ebenfalls unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Für sie gilt also dasselbe wie für Beschäftigte oder Kollegen, die im Betrieb arbeiten. Die Grundlage dafür steht in dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz. Es ist seit dem 18. Juni 2021 gültig.
Wer hat nach einem Arbeitsunfall Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung?
Bestimmte Personengruppen sind über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, zum Beispiel:
- Beschäftigte
- Ehrenamtlich Tätige
- Behinderte in Behinderten- und Blindenwerkstätten
- Pflichtversicherte Selbstständige
- Ersthelfer an einem Unfallort
- Kinder beim Kindergartenbesuch
- Schüler und Studenten beim Besuch der jeweiligen Schule/Hochschule/Universität
- Rehabilitanden (Personen in stationärer Behandlung; ambulante Rehabilitation), sofern die Maßnahme durch einen Sozialversicherungsträger übernommen wurde
- Pflegepersonen von Pflegebedürftigen
- Blut- und Organspender
Zählen Sie nicht zu einem der genannten Personenkreise, rufen Sie uns gerne an unter der Nummer: 0800 333 1010 (Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr; Anrufe aus den deutschen Fest- und Mobilfunknetzen sind für Sie kostenfrei.)
Was können Sie tun, wenn Sie vermuten, dass ein Arbeitsunfall vorliegt?
Wenn Sie vermuten, dass bei Ihnen ein Arbeitsunfall vorliegt, suchen Sie bitte unmittelbar nach dem Unfall einen Durchgangsarzt auf. Durchgangsärzte sind in der Regel Fachärzte mit dem Schwerpunkt Unfallchirurgie und haben eine besondere Zulassung der Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Mithilfe der Barmer Arztsuche können Sie Durchgangsärzte in Ihrer Umgebung finden. Im weiteren Verlauf meldet der Durchgangsarzt alle wichtigen Informationen direkt an den Unfallversicherungsträger.
Haben Sie bereits Ihren Hausarzt aufgesucht?
Bitte melden Sie sich telefonisch über die 0800 333 1010 bei uns, damit wir Ihnen einen Unfallfragebogen zukommen lassen und gegebenenfalls eine Prüfung durch den Unfallversicherungsträger veranlassen können.
Was passiert, wenn der Arbeitsunfall vom Unfallversicherungsträger anerkannt wird?
Bei einem Arbeitsunfall übernimmt die Unfallversicherung alle anfallenden Kosten. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als die Entgeltfortzahlung, erhalten Sie statt Krankengeld Verletztengeld, welches wir Ihnen im Auftrag der Unfallversicherungsträger auszahlen. Für Leistungen und Aufwendungen, die aufgrund dieses Arbeitsunfalls entstehen, fallen für Sie keine Zuzahlungen an.
Sie haben bereits Zuzahlungen geleistet?
Wird der Arbeitsunfall rückwirkend anerkannt, können bereits gezahlte Zuzahlungen vom Unfallversicherungsträger erstattet werden.
Wie helfen wir Ihnen weiter?
Die Barmer steht Ihnen hilfreich zur Seite – mit einem kompetenten Beraterteam aus Spezialisten für die Bearbeitung von Arbeitsunfällen.
Das Beraterteam erreichen Sie über unseren Telefonservice unter 0800 333 1010 (Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr; Anrufe aus den deutschen Fest- und Mobilfunknetzen sind für Sie kostenfrei).