Personen mit Gipsbeinen
Meine Barmer

Wann erhalten Sie einen Unfallfragebogen?

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Wenn Sie einen Arzt aufsuchen und die Behandlung über Ihre Versichertenkarte abgerechnet wird, erhalten wir zwar im Rahmen dieser Abrechnung eine Diagnose, aber keine näheren Informationen. Das bedeutet, dass wir zum Beispiel bei einem Beinbruch nicht wissen, wie diese Verletzung zustande gekommen ist.

Die Ursache eines Unfalls kann ein eigenes Missgeschick sein (keine Bange, wir übernehmen die Behandlung natürlich trotzdem). Es kann aber auch eine andere Person daran beteiligt sein.

Sofern bei Leistungen wie zum Beispiel einer Krankenhausbehandlung oder einem Transport mit dem Rettungswagen ein Unfall die Ursache sein kann, ist die Barmer - genauso wie alle anderen gesetzlichen Krankenkassen - dazu verpflichtet, die genaueren Umstände zu klären. Das geschieht mit einem Unfallfragebogen.

Wie können Sie uns Informationen zur Unfallursache zukommen lassen?

Wenn Sie per Post einen Unfallfragebogen erhalten, können Sie ihn selbstverständlich auch per Post zurücksenden. Das geht natürlich auch per Fax an die 0800 3330092 oder mit unserem Online-Fragebogen. Wir helfen Ihnen aber auch gerne per Telefon über die 0800 3331010 oder E-Mail an service@barmer.de weiter.

Warum erhalte ich einen Unfallfragebogen?

Was ist eigentlich ein Unfall und warum erhalte ich einen Unfallfragebogen? Genau diese Fragen beantworten wir in unserem Erklärvideo. Der Unfallfragebogen kann bequem online ausgefüllt werden. Ein Audiotranskript des Sprechertextes gibt es zum Download als PDF.

Sie hatten keinen Unfall?

In diesem Fall brauchen Sie unseren Unfallfragebogen natürlich nicht komplett auszufüllen. Schildern Sie bitte nur kurz den Umstand, der zu Ihrer Behandlung geführt hat und schicken uns den Fragebogen zurück.

Warum erhalten Sie manchmal mehrere Unfallfragebögen?

Normalerweise können alle Fragen mit dem ersten Unfallfragebogen geklärt werden. Bei manchen Unfällen kann es jedoch zu längerfristigen Folgebehandlungen und Verordnungen von Leistungen kommen. Für uns ist es nicht immer ersichtlich, ob die unterschiedlichen Leistungen Folge des uns bereits bekannten Unfalls sind oder ob Sie einen weiteren Unfall hatten. Haben Sie für denselben Unfall bereits einen Fragebogen an uns zurückgesandt, reicht oftmals ein Anruf.

Wenn Sie von uns einen Unfallfragebogen erhalten, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Durch Ihre Antworten können wir prüfen, ob tatsächlich ein Unfall vorliegt und ob wir Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten geltend machen können. Denn bei einem Fremdverschulden hat in der Regel auch der Verursacher die Kosten zu übernehmen und nicht die Barmer, bzw. damit Sie und alle anderen Mitglieder mit ihren Versicherungsbeiträgen.

Oftmals besteht zwischen der Barmer und den Haftpflichtversicherern ein sogenanntes "Teilungsabkommen". Diese Teilungsabkommen ermöglichen eine Regulierung der schadensbedingten Aufwendungen unabhängig von der Verschuldensfrage. Das macht vielfach die Klärung der Haftungsfrage überflüssig und ist in punkto Aufwand sowie der damit verbundenen Kosten sinnvoll.

Ein Unfall ist ein plötzliches, unfreiwilliges und von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, bei dem eine Person eine Körperschädigung oder Verletzung erleidet.

Einige Beispiele für Unfälle mit sich daraus eventuell ergebenden Ansprüchen gegen Dritte:

  • Verkehrsunfall
  • Verletzung durch Tiere (Reitunfall, Hundebiss)
  • Sportunfall
  • Schlägerei oder einem Überfall
  • häuslicher Unfall
  • Sturz infolge Schnee-/Glatteis (wegen nicht gestreutem oder geräumtem Gehweg)
  • Sturz im Alten-/Pflegeheim wegen Verletzung von Pflichten des Heimpersonals
  • Arbeitsunfall oder Wegeunfall
  • ...

Der Begriff "Unfall" ist also deutlich weiter gefasst als der klassische Verkehrsunfall und bedingt nicht immer eine direkte Beteiligung von Dritten.