- Was ist eine Berufskrankheit?
- Wann wird eine Berufskrankheit anerkannt?
- Welche Berufskrankheiten gibt es?
- Was bringt eine anerkannte Berufskrankheit?
- Fallen für anerkannte Berufskrankheiten Zuzahlungen an?
- Wer muss den Verdacht einer Berufskrankheit melden?
- Im Falle einer Berufskrankheit oder Fragen zum Thema: Wir helfen Ihnen weiter
Bei Berufskrankheiten kommt die gesetzliche Unfallversicherung für entstehende Kosten auf. Die Barmer berät Sie ausführlich zum Thema Berufskrankheiten.
Was ist eine Berufskrankheit?
Wenn unser Beruf uns langfristig belastet, können wir krank werden – man spricht dann von einer Berufskrankheit. Sowohl Materialien als auch mechanische Einwirkungen können Auslöser für eine Berufskrankheit sein – typische Beispiele sind etwa Hautkrankheiten, Schwerhörigkeit oder Erkrankungen der Wirbelsäule. Es ist auch möglich, dass die Erkrankungen erst viele Jahre oder Jahrzehnte später auftreten.
Psychische Erkrankungen zählen nicht zu den Berufskrankheiten. Bei Berufskrankheiten kommt die gesetzliche Unfallversicherung für entstehende Kosten auf – sie prüft daher von Fall zu Fall, ob eine Berufskrankheit vorliegt: Merkblätter zu Berufskrankheiten
Wann wird eine Berufskrankheit anerkannt?
Damit eine Berufskrankheit anerkannt wird, muss ein Zusammenhang zwischen der Krankheit und dem ausgeübten Beruf bestehen. Zudem muss die Krankheit in der Berufskrankheiten-Verordnung gelistet sein.
Welche Berufskrankheiten gibt es?
Die Berufskrankheiten sind in der Berufskrankheitenliste in der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung aufgeführt.
Was bringt eine anerkannte Berufskrankheit?
Von der Art der Erkrankung hängt ab, welche Institution für die Kosten und Leistungen aufkommt: entweder die Krankenkasse oder der Unfallversicherungsträger. Außerdem können bei Fällen, in denen nur der Verdacht einer Berufskrankheit vorliegt, vorbeugende Maßnahmen durch den Unfallversicherungsträger und den Arbeitgeber angeboten werden, die über den regulären Arbeitsschutz hinausgehen.
Fallen für anerkannte Berufskrankheiten Zuzahlungen an?
Für Leistungen und Aufwendungen, die aufgrund einer anerkannten Berufskrankheit entstehen, fallen für Sie keine Zuzahlungen an. Bereits gezahlte Zuzahlungen können vom zuständigen Unfallversicherungsträger erstattet werden
Wer muss den Verdacht einer Berufskrankheit melden?
Sowohl der Arbeitgeber als auch behandelnde Ärzte sind verpflichtet, den Verdacht auf eine Berufskrankheit zu melden. Auch die Barmer als Krankenkasse kann den Verdacht auf eine Berufskrankheit weitergeben. Weitere Informationen dazu finden Sie im Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung (dguv).
Zudem können Sie selbst eine Meldung machen – dabei unterstützen wir Sie gern. Melden Sie sich einfach telefonisch über die 0800 333 1010.
Im Falle einer Berufskrankheit oder Fragen zum Thema: Wir helfen Ihnen weiter
Die Barmer steht Ihnen hilfreich zur Seite - mit einem kompetenten Beraterteam aus Spezialisten für die Bearbeitung von Berufskrankheiten.
Das Beraterteam erreichen Sie über unseren Telefonservice unter 0800 333 1010 (Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr; Anrufe aus den deutschen Fest- und Mobilfunknetzen sind für Sie kostenfrei).
Rufen Sie das Beraterteam gern an, wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Erkrankung eine Berufskrankheit sein könnte. Mithilfe eines speziellen Berufskrankheiten-Fragebogens, unterstützen wir Sie dabei, Ihren persönlichen Fall zu schildern. Die ausgefüllten Unterlagen leitet die Barmer für Sie an den Unfallversicherungsträger weiter.
Im weiteren Verlauf ist Geduld gefragt: Die Prüfung Ihres Falls durch den Unfallversicherungsträger kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.