Die Barmer sorgt in der Regel nach sechs Wochen Ihrer Arbeitsunfähigkeit für Ihre finanzielle Sicherheit und zahlt Ihnen Krankengeld, sofern eine Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz besteht. Um bereits vor der 7. Woche finanziell abgesichert zu sein, besteht die Möglichkeit einen früheren Anspruch auf Krankengeld zu wählen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum Wahltarif Krankengeld.
Wenn Sie noch nicht gesund sind und Ihre Krankschreibung abläuft, ist es für eine durchgehende Zahlung wichtig, am nächsten Werktag eine Praxis aufzusuchen.
Haben Sie noch eine Ausfertigung für die Krankenkasse in Papierform erhalten? Dann können Sie die Krankschreibung auf folgenden Wegen bei uns einreichen:
Den Bearbeitungsstatus Ihrer Krankschreibung können Sie unkompliziert in der Barmer-App nachverfolgen.
Bitte beachten Sie:
Es ist wichtig, dass Sie uns Krankschreibungen, die nicht von Vertragsarztpraxen ausgestellt worden sind (zum Beispiel Krankmeldungen aus dem Ausland), innerhalb einer Woche melden. Geht die Meldung später ein, dürfen wir Ihnen kein Krankengeld zahlen, bis uns die neue Meldung vorliegt. Auch eine spätere Nachzahlung ist nicht möglich.
Die Höhe Ihres Krankengeldes beträgt 70% Ihres Arbeitseinkommens, von dem Sie in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit Beiträge gezahlt haben. Dieses teilt uns die Künstlersozialkasse mit.
Das maximale Krankengeld richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze und ist gesetzlich vorgegeben. Es beträgt 120,75 Euro im Jahr 2024. Wenn Sie für einen ganzen Kalendermonat Krankengeld erhalten, wird es immer für 30 Tage berechnet - unabhängig davon, wie viele Tage der Monat tatsächlich hat.
Nachdem wir Ihr Krankengeld mit der Rückmeldung der Künstlersozialkasse und Ihren Angaben zu weiteren Geldleistungen berechnen konnten, zahlen wir Ihnen Ihr Krankengeld aus. Diese Zahlungen erfolgen immer abschnittsweise rückwirkend. Das heißt, wenn Sie Ihre Krankschreibung einreichen, erhalten Sie das Krankengeld für den Zeitraum der vorherigen Arbeitsunfähigkeit.
Beispiel:
Sie erhalten laufend Krankengeld. Da Ihre aktuelle Krankschreibung endet, werden Sie am 2. Juli weiter von Ihrer Praxis bis zum 10. Juli krankgeschrieben. Erst mit der nächsten Krankschreibung, die Ihre Praxis am 10. Juli ausstellt, überweisen wir Ihnen das Krankengeld nachträglich vom 3. bis 10. Juli.
Achten Sie bitte darauf, dass uns Ihre aktuelle Bankverbindung für die Überweisung vorliegt.
Ändert sich während des Krankengeldbezuges Ihre Bankverbindung, teilen Sie uns bitte Ihre neuen Kontodaten mit.
Während einer stationären Behandlung im Krankenhaus wird Ihnen, anstelle einer Krankschreibung, auf Anfrage eine "Liegebescheinigung" ausgestellt. So erhalten Sie auch während der Krankenhausbehandlung Krankengeld. Werden Sie krank entlassen, stellt Ihnen entweder das Krankenhaus eine Krankschreibung aus oder Sie müssen am nächsten Werktag Ihre Praxis aufsuchen.
So reichen Sie die „Liegebescheinigung“ bei der Barmer ein:
Als erste Krankenkasse haben wir diese digitale Innovation entwickelt: Mit dem Barmer Kompass wissen Sie jederzeit, wann das Krankengeld ausgezahlt wurde.
Der Service steht allen Versicherten der Barmer exklusiv zur Verfügung. Sie benötigen lediglich einen Zugang zu Meine Barmer.
Der Bearbeitungsstatus ist Teil des Barmer Kompass. Sie können ihn über den persönlichen Mitgliederbereich Meine Barmer im Web sowie über die Barmer-App aufrufen.
Reichen Sie der Barmer Ihre Krankschreibung bitte immer schnellstmöglich ein. Nutzen Sie für die Abgabe Ihrer Krankschreibung bitte einen der nachfolgend aufgeführten Wege. So stellen Sie eine schnelle Zahlung Ihres Krankengeldes sicher:
Es ist wichtig, dass Sie uns Krankschreibungen, die nicht von einer Vertragsarztpraxis ausgestellt worden sind, innerhalb einer Woche melden. Geht die Meldung später ein, dürfen wir Ihnen kein Krankengeld zahlen, bis uns die neue Meldung vorliegt. Auch eine spätere Nachzahlung ist nicht möglich.
Wenn Sie noch nicht gesund sind und Ihre Krankschreibung abläuft, ist es für eine durchgehende Zahlung wichtig, am nächsten Werktag eine Praxis aufzusuchen.
Nein, in der Zeit, in der Sie Krankengeld bekommen, zahlen Sie keine Krankenversicherungsbeiträge.
Von Ihrem Krankengeld sind ggf. Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Ihren Anteil führt die Barmer direkt an die entsprechenden Versicherungen für Sie ab.