Eine junge Mutter hält ein behindertes Kind auf ihrem Schoß
Leistungen der Pflegeversicherung

Entlastungsbetrag – Angebote für Pflegebedürftige zur Unterstützung im Alltag

Lesedauer unter 13 Minuten

Redaktion

  • Nina Henkels (Barmer Pflegekasse)

Qualitätssicherung

  • Ingrid Drolshagen (Barmer Pflegekasse)

Die Barmer bietet Personen, die ihre Angehörigen pflegen, innovative Kompaktseminare an. Die Seminare werden von Fachkräften geleitet und bieten die Möglichkeit für einen intensiven Austausch mit anderen Pflegenden.

Die meisten Pflegebedürftigen wünschen sich, in ihrer gewohnter Umgebung versorgt zu werden. Mit dem Entlastungsbetrag können Angebote finanziert werden, die ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu Hause unterstützen. Auch pflegende Angehörige werden mit diesen Angeboten entlastet.

Für welche Leistungen kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden?

Der Entlastungsbetrag ist für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Unterstützung im Alltag und zur Entlastung der Pflegepersonen gedacht. Dazu zählen nach Landesrecht anerkannte

  • Betreuungsangebote für pflegebedürftige Menschen, beispielsweise der Besuch von Demenzcafés, Einzelbetreuung zu Hause oder Betreuungsnachmittage in Selbsthilfegruppen
  • Angebote zur Entlastung von Pflegenden wie Pflegebegleiter als feste Ansprechpartner oder familienentlastende Dienste
  • Angebote zur Entlastung im Alltag wie Unterstützungsleistungen bei der Haushaltsführung (z.B. Einkaufen, Reinigungsarbeiten, Wäschepflege) oder bei der Organisation und Bewältigung des Alltags (z.B. Fahr- oder Begleitdienste, Botengänge)

Außerdem können folgende Angebote zugelassener Pflegeeinrichtungen genutzt werden:

  • Finanzierung der Eigenanteile bei Tages- oder Nachtpflege und Kurzzeitpflege (u.a. für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten)
  • Spezielle Angebote zugelassener Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 ausschließlich für Leistungen der Betreuung und Haushaltsführung, in Pflegegrad 1 auch für Hilfen bei der körperbezogenen Pflege)

Wer kann den Entlastungsbetrag nutzen?

Sie haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag, wenn für Sie ein Pflegegrad (1 bis 5) festgestellt wurde und Sie zu Hause gepflegt werden. Er kann nur auf für die oben beschriebenen Leistungen eingesetzt werden.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?

Die Barmer Pflegekasse finanziert die Angebote zur Unterstützung im Alltag bis zu einer Höhe von 131 Euro im Monat. Die monatlichen Ansprüche für Entlastungsleistungen können Sie auch ansparen und zu einem späteren Zeitpunkt gesammelt einsetzen.

Ein Beispiel: Nutzen Sie von Januar bis April keine Angebote zur Unterstützung im Alltag, steht Ihnen im Mai ein Entlastungsbetrag von insgesamt 655 Euro zur Verfügung. Dieser kann dann zum Beispiel für Ihren Eigenanteil beim Aufenthalt in einer Einrichtung der Kurzzeitpflege eingesetzt werden.

Wie wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt?

Der Entlastungsbetrag wird auf dem Weg der Kostenerstattung gewährt. Das heißt, er wird nicht an die pflegebedürftigen Personen ausgezahlt, sondern Sie treten in Vorleistung und zahlen die Rechnungen zunächst selbst. Diese werden Ihnen im Nachhinein durch die Pflegekasse erstattet.

Kann man den Entlastungsbetrag aufstocken?

Wenn Sie Pflegesachleistungen beziehen (ab Pflegegrad 2) und Sie diese nicht in voller Höhe entsprechend Ihres Pflegegrades benötigen, können Sie bis zu 40 Prozent Ihrer Pflegesachleistungen für die Finanzierung von nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag nutzen (der sog. Umwandlungsanspruch). Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Sie weniger körperbezogene Pflege, dafür aber mehr Betreuung benötigen.   

Wie finden Sie passende Angebote?

Für die Suche nach Angeboten zur Unterstützung im Alltag steht Ihnen unser Pflegelotse zur Verfügung.

Sehr gute Informationen zu den verschiedenen Anbietern vor Ort bieten oftmals regionale Beratungsstellen und Pflegestützpunkte. Diese können Sie über die Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) finden.

Wo können Sie den Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshilfe nutzen?

In einigen Bundesländern kann der Entlastungsbetrag auch für Hilfen durch ehrenamtliche Personen, die sogenannten Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer eingesetzt werden. 
Diese Personen können bei der Freizeitgestaltung oder auch im Haushalt unterstützen.
Ob und unter welchen Voraussetzungen das möglich ist, legt jedes Bundesland für sich fest. Welche Regelungen in den einzelnen Ländern gelten, stellen wir Ihnen hier vor.