Am 1. Juli 2023 erhöht sich der Beitrag in der Pflegeversicherung. Außerdem werden Eltern beim Pflegebeitrag entlastet. Künftig wird es gestaffelte Beitragssätze geben – abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder.
Ohne Kinder | 1 Kind | 2 Kinder* | 3 Kinder* | 4 Kinder* | 5 Kinder oder mehr* | |
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Bisheriger Beitragssatz | 3,4% | 3,05% | 3,05% | 3,05% | 3,05% | 3,05% |
Beitragssatz ab 01.07.2023 | 4,0% | 3,4% | 3,15% | 2,9% | 2,65% | 2,4% |
Ihr bisheriger Anteil** | 1,875% | 1,525% | 1,525% | 1,525% | 1,525% | 1,525% |
Ihr Anteil ab 01.07.2023** | 2,30% | 1,70% | 1,45% | 1,20% | 0,95% | 0,70% |
Beispiel 1: Ihre Kinder sind 25 oder älter
Dann werden Ihre Pflegebeiträge mit dem allgemeinen Beitragssatz von 3,4 Prozent berechnet.
Beispiel 2: Ein Kind ist jünger als 25, ein Kind älter
Dann zahlen Sie ebenfalls einen Pflegebeitrag von 3,4 Prozent. Den Abschlag zur Pflegeversicherung erhalten Eltern ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren.
Beispiel 3: Sie haben drei Kinder unter 25
Dann gilt für Sie ein reduzierter Beitragssatz von 2,9 Prozent. Das heißt: Sie erhalten einen Abschlag von insgesamt 0,5 Prozent auf den allgemeinen Pflegebeitrag (siehe Tabelle oben).
Wenn Sie Ihre Pflegebeiträge nicht selbst oder über den Arbeitgeber bezahlen, sondern durch Dritte (z. B. Arbeitsagentur), kommt es zu keiner Berücksichtigung von Beitragsabschlägen. Dies trifft auf folgende Personen zu:
Versicherte, die Ihre Beiträge selbst an die Barmer zahlen, müssen uns in jedem Fall informieren, also z. B. freiwillig Versicherte wie Selbstständige oder Versicherte, die Beiträge aus Kapitalleistungen zahlen. In Ihrem neuen Beitragsbescheid erfahren Sie, wie viele Kinder berücksichtigt wurden.
Sollten Ihre Beiträge durch den Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger oder die Agentur für Arbeit gezahlt werden, informieren Sie diese bitte direkt über vorhandene Kinder. Eine zusätzliche Information an die Barmer ist dann nicht notwendig.
Grundsätzlich muss die Barmer über die Anzahl Ihrer Kinder Bescheid wissen (ggf. auch durch telefonische Information). Besondere Nachweise sind dafür nicht notwendig. Kinder, die bei uns familienversichert sind, werden automatisch angerechnet. Kinder, die uns nicht mitgeteilt werden, können wir nicht berücksichtigen.
Für die Meldung Ihrer Kinder haben Sie Zeit bis zum 30. Juni 2025, danach soll es ein digitales Nachweisverfahren geben.