Der Pflegebeitrag richtet sich danach, ob und wie viele Kinder Sie haben. Auch das Alter der Kinder ist wichtig.
Ohne Kind | 1 Kind | 2 Kinder* | 3 Kinder* | 4 Kinder* | 5 Kinder* | |
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Beitragssatz | 4,20 % | 3,60 % | 3,35 % | 3,10 % | 2,85 % | 2,60 % |
Ihr Anteil | 2,40 % | 1,80 % | 1,55 % | 1,30 % | 1,05 % | 0,80 % |
* gezählt werden alle Kinder unter 25 Jahren
Sie gelten für alle Versicherten, bei denen vom Krankengeld bzw. Kinderkrankengeld Beiträge für die Pflegeversicherung abgezogen werden.
Eine Ausnahme sind die folgenden Personengruppen:
Für sie werden vom Krankengeld nämlich keine Beiträge abgezogen, außer dem Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung von 0,6%.
Kinder, die in Ihrer Familienversicherung sind oder wir von Ihrem Arbeitgeber gemeldet bekommen, brauchen Sie uns nicht zusätzlich melden. Diese berücksichtigen wir automatisch. Kinder unter 25 Jahren, die z. B. selbst oder über den anderen Elternteil familienversichert sind, können wir nicht automatisch berücksichtigen. Bitte teilen Sie uns diese mit.
Ihr erstes Kind wird immer auf den Pflegebeitrag angerechnet, egal wie alt es ist. Für alle anderen Kinder gilt: Diese werden nur auf den Pflegebeitrag angerechnet, wenn sie unter 25 Jahre alt sind. Folgende Kinder können berücksichtigt werden:
Die reduzierten Beitragssätze zur Pflegeversicherung im (Kinder-)Krankengeldbezug gelten vom 2. bis zum 5. Kind. Sie werden bis zum Ablauf des Monats berücksichtigt, in dem das jeweilige Kind 25 Jahre alt geworden ist.
Das Alter ihres 1. Kindes ist für die reduzierten Beiträge nicht relevant. Aber dass Sie mindestens 1 Kind haben sorgt dafür, dass für Sie kein Zuschlag für Kinderlose in Höhe von 0,6% anfällt.
Informationen zu den Zu- und Abschlägen finden Sie auf der Seite zu den Pflegebeiträgen und den Zuschlägen.