Wenn Sie das Gefühl haben, von Ihrem Arzt falsch behandelt worden zu sein, vertrauen Sie auf Ihre Barmer: Wir unterstützen Sie bei der Prüfung eines möglichen Behandlungsfehlers mit ausführlichen Informationen und individueller Beratung.
Mit dem sogenannten Behandlungsvertrag erbringt die Ärztin bzw. der Arzt eine ärztliche Leistung und verpflichtet sich, Sie nach bestem Wissen und Gewissen nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards zu behandeln.
Die Berufsordnung regelt die Rechte und Pflichten der Ärztinnen und Ärzte gegenüber den Patientinnen und Patienten, den Berufskollegen und der Ärztekammer.
Wenn Sie ausschließlich Ihren Unmut über die Behandlung durch die Ärztin/den Arzt äußern möchten, können Sie Beschwerde bei der zuständigen Ärztekammer dem Träger des Krankenhauses einlegen.
Bei Auseinandersetzungen wegen eines Behandlungsfehlers müssen Sie grundsätzlich alle Behauptungen über den vermuteten Fehler und den eingetretenen Schaden beweisen.
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