Die Medizin kann nicht alle Schmerzen beseitigen. Im Bedarfsfall haben Sie aber Anspruch auf eine angemessene Schmerztherapie, die den aktuellen Standards der Medizin entspricht.
Ihre Einwilligung ist zu jedem diagnostischen oder therapeutischen Eingriff in die körperliche Integrität notwendig. Die Einwilligung zu einer Behandlung muss nicht in einer bestimmten Form erfolgen.
Ohne Ihre Einwilligung darf in der Regel keine Untersuchung oder Behandlung, zum Beispiel Operationen, Injektionen, Bestrahlungen, Verabreichung von Medikamenten, durchgeführt werden.
Bei einem Strafverfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft, ob ein Arzt strafrechtlich verantwortlich ist, sich beispielsweise wegen fahrlässiger Tötung verantworten muss.
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