Bei einem Strafverfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft, ob ein Arzt strafrechtlich verantwortlich ist, sich beispielsweise wegen fahrlässiger Tötung verantworten muss. Bei diesem Verfahren geht es nicht um Schadensersatz. Die Regulierung der Schadensersatzansprüche verzögert sich durch die Einleitung eines Strafverfahrens zumeist, da die Haftpflichtversicherungen den Ausgang des Verfahrens abwarten.
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