Für Zahnersatz sieht der Gesetzgeber eine Selbstbeteiligung vor.
Gesetzlich Versicherte bekommen einen festen Zuschuss für den Zahnersatz (Festzuschuss). Ihre Zahnärztin/Ihr Zahnarzt ist verpflichtet, vorher einen kostenfreien Heil- und Kostenplan zu erstellen, da es sich um eine genehmigungspflichtige Leistung handelt.
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