Vor der Versorgung mit Zahnersatz/ Zahnkronen erstellt Ihre Zahnärztin/Ihr Zahnarzt einen kostenfreien Kostenvoranschlag, den Heil- und Kostenplan. Er enthält die Angabe des Befundes, der Regelversorgung und der tatsächlich geplanten Versorgung nach Art, Umfang und Kosten. Die Zahnärztin/der Zahnarzt darf mit der Behandlung grundsätzlich erst dann beginnen, wenn die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse geklärt ist.
Die Angaben im Heil- und Kostenplan beruhen im Allgemeinen auf Schätzungen und können nach der Behandlung davon abweichen. Ob und in welcher Höhe eine Abweichung von dieser Kostenschätzung bei Rechnungslegung durch die Zahnärztin/ den Zahnarzt von Ihnen akzeptiert werden muss, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab.
Zurück zu den Patientenrechten von A-Z