Patientenrecht

Regelversorgung - umfasst alle medizinisch notwendigen Behandlungsmaßnahmen

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Redaktion

  • Ludwig Janssen (aHa-Texte Köln)

Qualitätssicherung

  • almeda GmbH

Die Regelversorgung umfasst im Krankheitsfall alle Behandlungsmaßnahmen, die medizinisch notwendig sind und deren Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen ist.

Was zur Regelversorgung im Einzelnen gehört, wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss in Richtlinien festgelegt.

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