Bei Zahnbehandlungen – insbesondere bei der Versorgung mit Zahnersatz – gibt es häufig Behandlungsalternativen. Daher beinhaltet die Aufklärungspflicht der Zahnärztin/des Zahnarztes auch die Benennung und Erläuterung einschließlich der Vor- und Nachteile dieser Alternativen.
Gesetzlich Versicherte bekommen einen festen Zuschuss für den Zahnersatz, den sogenannten befundorientierten Festzuschuss.
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