Die oder der Patientenbeauftragte der Bundesregierung hat die Aufgabe darauf hinzuwirken, dass die Rechte von Patientinnen und Patienten gewahrt werden.
Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen nach Ihrem Willen getroffen oder nicht getroffen werden sollen, wenn Sie in eine Situation geraten, in der sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können.
Solange eine Patientin oder ein Patient ihren/seinen Willen äußern kann, müssen Ärztinnen, Ärzte und die Angehörigen diesem folgen.
Externe Inhalte anzeigen
Auf dieser Website verwenden wir auf einigen Seiten Videos von youtube. Damit Sie auf diese zugreifen können, bedarf es Ihrer aktiven Zustimmung. Mit dieser Einstellung können Sie diese Videos auf dieser Website aktivieren. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an youtube übermittelt werden können.