Die bzw. der Patientenbeauftragte der Bundesregierung hat die Aufgabe darauf hinzuwirken, dass die Rechte von Patientinnen und Patienten gewahrt werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich einer umfassenden und unabhängigen Beratung sowie der objektiven Information durch die Leistungserbringer, Kostenträger und Behörden im Gesundheitswesen. Die oder der Patientenbeauftragte ist dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstellt und wird von der Bundesregierung ernannt.
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