Insbesondere Hausärztinnen und Hausärzte sind zu Hausbesuchen verpflichtet, wenn die Patientin oder der Patient bei ihnen in Behandlung ist oder sie im Einzugsbereich der Praxis wohnen.
Zu den sogenannten Heilmitteln gehören beispielsweise Massagen, Krankengymnastik, Sprach- oder Ergotherapie. Welche Mittel und Verfahren ärztlich verordnet werden können, ist in den Heilmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt.
Als Patientin oder Patient haben Sie Anspruch auf Hilfsmittel, die Ihrem individuellen medizinischen Bedarf entsprechen.
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