Zu Hilfsmitteln gehören beispielsweise Hörgeräte, Bandagen, Kompressionstrümpfe oder Rollatoren, die von Vertragspartnern der Krankenkasse geliefert werden. Als Patientin bzw. Patient haben Sie Anspruch auf Hilfsmittel, die Ihrem individuellen medizinischen Bedarf entsprechen. Diese werden Ihnen als Sachleistung, d.h. ohne private Aufzahlung zur Verfügung gestellt. Entscheiden Sie sich für ein Hilfsmittel, das über das Maß des Notwendigen hinausgeht, müssen Sie die hieraus entstehenden Mehrkosten selbst tragen.
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