Um Ihnen bei Hilfsmitteln eine gute Qualität zu gewährleisten, haben wir mit zuverlässigen Hilfsmittelanbietern spezielle Verträge abgeschlossen. An diese Vertragspartner können Sie sich in der Regel direkt wenden, um Ihr Hilfsmittel zu erhalten. Sie benötigen hierfür eine vertragsärztliche Verordnung.
Barmer Vertragspartner für Hilfsmittel
- Sie müssen nicht in Vorkasse gehen. Die Vertragspartner rechnen die Kosten direkt mit uns ab.
- Die Vertragspartner bieten Ihnen mindestens ein Hilfsmittel ohne zusätzliche Mehrkosten an (mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung).
- Bevor Ihnen Mehrkosten entstehen, werden Sie ausführlich über günstigere Möglichkeiten beraten.
- Die Terminvereinbarung beziehungsweise Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 72 Stunden. Natürlich werden lebenserhaltende Hilfsmittel wie Beatmungsgeräte auch in wenigen Stunden geliefert. Individuell gefertigte Hilfsmittel, z. B. orthopädische Schuhe, haben oft eine längere Lieferfrist.
Die Kosten für Hilfsmittel
Ihre Zuzahlung beträgt in der Regel 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel – und ist direkt an den Vertragspartner zu zahlen.
Eine Ausnahme sind Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, z. B. saugende Inkontinenzhilfsmittel: Hier liegt die Zuzahlung bei 10 Prozent pro Verbrauchseinheit und maximal 10 Euro pro Monat.
Muss ein Hilfsmittel repariert werden, fällt keine gesetzliche Zuzahlung an.
Liegen Ihre Zuzahlungen über der Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.
Für bestimmte stromführende Hilfsmittel wie z. B. Sauerstoffkonzentratoren, CPAP-Geräte oder Elektrorollstühle können Sie einen Zuschuss zu den Stromkosten beantragen. Laden Sie hierzu einfach den Antrag auf Erstattung herunter und sparen Sie sich bei einer pauschalen Beteiligung der Barmer das Einreichen der Rechnungen. Alternativ können Sie die Erstattung Ihrer individuellen Stromkosten beantragen. Hierfür benötigen wir verschiedene Nachweise.
Ihren Antrag können Sie uns entweder über das Barmer-Postfach zurücksenden oder per Post an die im Dokument genannte Adresse.
Grundsätzlich bietet Ihnen der Vertragspartner mindestens ein Hilfsmittel ohne Mehrkosten an (mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung). Falls Sie sich nach der Beratung bewusst für ein anderes Produkt entscheiden, können Ihnen natürlich Mehrkosten entstehen. Andere "wirtschaftliche Aufschläge" sind jedoch nicht statthaft.
Unser Tipp: Der Vertragspartner hat die Wahl, welches Hilfsmittel er Ihnen mehrkostenfrei anbietet. Möchten Sie ein ganz bestimmtes Produkt, lohnt sich ein Marktvergleich: Fragen Sie bei verschiedenen Vertragspartnern nach, ob es mehrkostenfrei ist.
Rund um das Hilfsmittel