Die individuelle Belastungsgrenze bzw. Zuzahlungsgrenze wird pro Kalenderjahr festgelegt und beträgt grundsätzlich zwei Prozent der Bruttoeinnahmen aller im selben Haushalt lebenden Familienangehörigen. Ist ein Familienangehöriger in Ihrem Haushalt schwerwiegend chronisch erkrankt, reduzieren wir Ihre Belastungsgrenze auf ein Prozent.
Die Höhe Ihrer individuellen Belastungsgrenze können Sie über unseren Zuzahlungsrechner ganz einfach selbst ermitteln.
Alle gesetzlichen Zuzahlungen der Krankenversicherung, die Sie oder ein im gemeinsamen Haushalt mit Ihnen lebender Familienangehöriger geleistet hat, können auf die Belastungsgrenze angerechnet werden.
Hier finden Sie einen Überblick der Zuzahlungen.
Für den Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung werden nur Originalnachweise mit allen relevanten Informationen berücksichtigt. Bitte achten Sie daher auf Vollständigkeit der Zuzahlungsnachweise. Die Nachweise müssen folgende Mindestangaben enthalten:
Tipp: Sie können Ihre Zuzahlungsnachweise reduzieren, indem Sie sich von Ihrer Apotheke einen Sammelnachweis ausstellen lassen. So ermöglichen Sie uns auch eine schnellere Antragsprüfung.
Mithilfe des Zuzahlungsrechners der BARMER können Sie ermitteln, ab wann eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht für Sie möglich ist
Eine Zuzahlungsbefreiung ist nicht möglich bei:
Während eines Kalenderjahres: Wir erstatten Ihnen alle Zuzahlungen oberhalb Ihrer Belastungsgrenze und befreien Sie und Ihre Familie zudem für den Rest des Kalenderjahres von der Zahlung weiterer Zuzahlungen.
Im Voraus für ein zukünftiges Kalenderjahr: Sie können Ihre Belastungsgrenze auch bereits im Voraus einzahlen. Dann werden Sie und Ihre im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen für das gesamte zukünftige Kalenderjahr von den Zuzahlungen befreit. Ein weiteres Plus für Sie und Ihre Familie: Sie sparen sich das Sammeln von Zuzahlungsnachweisen.
Rückwirkend: Den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung können Sie bis zu vier Kalenderjahre rückwirkend stellen. Wir erstatten Ihnen dann alle Zuzahlungen oberhalb Ihrer Belastungsgrenze.
Die individuelle Belastungsgrenze für Zuzahlungen oder auch Zuzahlungsgrenze berechnet sich nach der folgenden Formel: | |
---|---|
Jährliche Bruttoeinnahmen von Ihnen und Ihrer Familie | |
- | Freibeträge für Familienangehörige |
= | „verbleibende“ jährliche Bruttoeinnahmen Ihrer Familie |
davon | 2 Prozent (bei schwerwiegend chronischer Erkrankung 1 Prozent) |
= | Zuzahlungsgrenze |
Berechnen Sie Ihre individuelle Belastungsgrenze mit dem Zuzahlungsrechner der Barmer.
Für die Berechnung der individuellen Belastungsgrenze werden alle Familienangehörigen hinzugezogen, die mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben. Dies können sein:
Ihre Bruttoeinnahmen werden mit den Einnahmen Ihrer im gemeinsamen Haushalt lebenden Familie zusammengerechnet. Berücksichtigt werden alle laufenden und einmaligen Einnahmen, die zum Bestreiten des Lebensunterhalts bestimmt sind und gegenwärtig zur Verfügung stehen und zwar ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung, z.B. Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Renten und Versorgungsbezüge, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Krankengeld, Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen) etc.
Eine Besonderheit gilt, wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen:
In diesen Fällen wird als Bruttoeinnahme zum Lebensunterhalt lediglich der Regelsatz des Haushaltsvorstandes zu Grunde gelegt. Freibeträge für die Angehörigen gibt es in diesem Fall nicht.
Bei der Feststellung der Belastungsgrenze werden die jährlichen Bruttoeinnahmen Ihrer Familie um die Freibeträge für alle berücksichtigten Familienangehörigen gekürzt.
Die Höhe der Freibeträge für Familienangehörige in den vergangenen Jahren im Überblick:
Freibeträge (in Euro) | 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | 2020 |
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Ehe-/Lebenspartner | 6.363 | 6.111 | 5.922 | 5.922 | 5.733 |
je Kind im Haushalt | 9.312 | 8.952 | 8.548 | 8.388 | 7.812 |
Eine Krankheit ist schwerwiegend chronisch, wenn sie wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde (Dauerbehandlung) und eines der folgenden Merkmale vorhanden ist:
Eine chronische Erkrankung ist durch den behandelnden Arzt mit dem sogenannten Vordruck-Muster 55 zu bescheinigen. Das Vordruck-Muster 55 bekommen Sie ausschließlich bei Ihrem Arzt. Ein Nachweis ist nicht erforderlich, wenn Sie in einem Barmer Besser-Leben-Programm eingeschrieben sind.