Ihre Bruttoeinnahmen werden mit den Einnahmen Ihrer im gemeinsamen Haushalt lebenden Familie zusammengerechnet. Berücksichtigt werden alle laufenden und einmaligen Einnahmen, die zum Bestreiten des Lebensunterhalts bestimmt sind und gegenwärtig zur Verfügung stehen und zwar ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung, z.B. Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Renten und Versorgungsbezüge, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Krankengeld, Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen) etc.
Eine Besonderheit gilt, wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld
- Sozialhilfe
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 12. Sozialgesetzbuch
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt
In diesen Fällen wird als Bruttoeinnahme zum Lebensunterhalt lediglich der Regelsatz des Haushaltsvorstandes zu Grunde gelegt. Freibeträge für die Angehörigen gibt es in diesem Fall nicht.