Zu den sogenannten Heilmitteln gehören beispielsweise Massagen, Krankengymnastik, Sprach- oder Ergotherapie. Welche Mittel und Verfahren ärztlich verordnet werden können, ist in den Heilmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt.
Mit jedem Rezept kann die Ärztin bzw. der Arzt eine bestimmte Anzahl verordnen. Abhängig von der Erkrankung ist die Anzahl begrenzt. In Ausnahmefällen kann die Begrenzung der Verordnung in Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse aufgehoben werden. Versicherte müssen zehn Prozent der Kosten und zehn Euro je Verordnung übernehmen (Zuzahlung).
Wenden Sie sich an Ihre Barmer, wenn Ihnen ohne fachliche Begründung bzw. mit dem Hinweis auf ein ausgeschöpftes Budget Heilmittel verweigert werden.
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