Patientenrecht

Gemeinsamer Bundesausschuss - Verfasser verbindlicher Richtlinien der Leistungen Ihrer Krankenversicherung

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Redaktion

  • Ludwig Janssen (aHa-Texte Köln)

Qualitätssicherung

  • almeda GmbH

Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt in Form von verbindlichen Richtlinien den Leistungskatalog aller gesetzlichen Krankenversicherungen. Damit legt er fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung (u.a. Diagnose- und Behandlungsverfahren, Medikamente oder Heilmittel) von den Gesetzlichen Krankenversicherungen finanziert werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss setzt sich aus Vertretern der Ärzte und Zahnärzte, den Krankenkassen, der Krankenhausgesellschaft sowie einem unparteiischen Vorsitzenden und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern zusammen. Patientinnen- und Patientenvertreter haben ein Mitberatungsrecht, d.h. eine beratende Funktion ohne Stimmrecht.

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Literatur

  • Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2019 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 20. Dezember 2019: Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) vom 14. Dezember 2019

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