Verordnungen für Physiotherapie, Stimm-, Sprech- Sprach- und Schlucktherapie sowie Ergotherapie sind bis zu 28 Tage gültig. Hat der Arzt oder die Ärztin einen dringlichen Behandlungsbeginn auf der Verordnung vermerkt, ist diese bis zu 14 Tage gültig.
Für jede Heilmitteltherapie sind Richtwerte für die Regelbehandlungszeit vorgesehen. Die Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlung. Die individuelle Dauer der Behandlung legt der Leistungserbringer fest, wobei die Mindesttherapiedauer nur aus medizinischen Gründen unterschritten werden darf.
Zuzahlungen fallen nicht an, wenn die Heilmittelverordnung:
• zur Linderung von Schwangerschaftsbeschwerden oder im Zusammenhang mit einer Entbindung oder
• bei Kriegs- oder Wehrdienstschäden ausgestellt wird.
Vor einer finanziellen Überforderung durch Zuzahlungen schützt Sie die Zuzahlungsgrenze.
Eine unkomplizierte Suche finden Sie auf der Internetseite des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen.
Darüber hinaus bieten auch die Therapeutenverbände eine Suchfunktion für passende Anbieter in Ihrer Nähe auf ihrer Internetseite zur Verfügung.
Physiotherapeuten und Krankengymnasten:
Logopäden:
Ergotherapeuten:
Podologen:
Unser Tipp: Rufen Sie im Vorfeld bei der Praxis bzw. dem Therapeuten Ihrer Wahl an und erkundigen Sie sich nach freien Plätzen und dem frühestmöglichen Therapiebeginn.