Eine Therapeutin mit einer Patientin während einer Ball-Trainingseinheit
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Ergotherapie – Voraussetzungen, Behandlung & Kosten für Barmer-Versicherte

Lesedauer unter 4 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Sabine Wüster (Barmer)

Die Ergotherapie wird häufig mit der Arbeitstherapie gleichgesetzt. Eine ergotherapeutische Behandlung umfasst aber mehr als nur die Wiederherstellung der allgemeinen Arbeitsfähigkeit. Ziel der Ergotherapie ist es, dass Sie nach einem Unfall zum Beispiel wieder selbstständig am beruflichen, schulischen oder familiären Alltag teilnehmen können. Außerdem hilft Ihnen die Ergotherapie bei einer längeren Erkrankungen, besser im Alltag zurecht kommen. Die Barmer übernimmt die Kosten und unterstützt Sie bei einer ergotherapeutischen Behandlung.

Die Ergotherapie wird neben der allgemeinen Rehabilitation auch in der Kinderheilkunde und in der Altenpflege eingesetzt. Häufig sind nach einem Unfall oder bei einer Krankheit nicht nur Organe betroffen, sondern auch der Bewegungsapparat, die Sinne oder Psyche. Bei Kindern kann es zudem zu körperlichen oder psychischen Entwicklungsdefiziten kommen. Hier setzt Ergotherapie an, um die eingeschränkten Fähigkeiten wiederherzustellen oder zu verbessern.

Das Ziel der ergotherapeutischen Maßnahmen ist demnach: Die Wiederherstellung, Entwicklung, Verbesserung, Erhaltung oder Kompensation der krankheitsbedingt gestörten motorischen, sensorischen, psychischen und kognitiven Funktionen und Tätigkeiten.

Wie verläuft eine Ergotherapie bei Kindern und Erwachsenen?

Die ergotherapeutische Behandlung umfasst verschiedene Methoden und Verfahren sowie lebenspraktische Übungen. Bei der Behandlung werden Körper und Psyche mit funktionellen, spielerischen, handwerklichen und gestalterischen Tätigkeiten aktiviert. Häufig üben die Patienten dabei Aktivitäten des täglichen Lebens wie Anziehen, Essen oder die Körperpflege. Ebenso kann eine Beratung sinnvoll sein, etwa bei der Anpassung an ein neues Schul-, Arbeitsplatz oder Wohnraumumfeld.

Die Ergotherapie hilft auch, Defizite in der kindlichen Entwicklung auszugleichen. Beispielsweise verbessert Malen die Feinmotorik von Kindern. Und das Balancieren über schräge Ebenen hilft ihnen bei Koordinationsproblemen.

Werden die Kosten für die Ergotherapie von der Barmer übernommen?

  • Die Barmer übernimmt die Kosten für ärztlich verordnete ergotherapeutische Behandlungen in voller Höhe, für Sie bleibt lediglich die eventuelle gesetzliche Zuzahlung.
  • Legen Sie Ihrem Ergotherapeuten die vertragsärztliche Verordnung vor. Die Ergotherapie wird direkt hierüber abgerechnet.

Was sind die Voraussetzungen, um eine Ergotherapie zu bekommen?

  • Sie benötigen eine vertragsärztliche Verordnung, um eine Ergotherapie in Anspruch nehmen zu können. Eine privatärztliche Verordnung reicht nicht aus.
  • Sie haben die freie Wahl zwischen allen Ergotherapeuten, die einen entsprechenden Vertrag mit dem vdek (Verband der Ersatzkassen e. V.) geschlossen haben. Über diesen Rahmenvertrag zwischen dem vdek und dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten (DVE ) wird dann die Durchführung einer ärztlich verordneten ergotherapeutischen Behandlung geregelt.
  • Art und Umfang der Ergotherapie bestimmt die Heilmittel-Richtlinie entsprechend Ihrem vorliegenden Krankheitsbild. Grundsätzlich verordnet der behandelnde Arzt ein konkretes Heilmittel. Die Barmer kann dabei keinen Einfluss auf die Verordnungspraxis nehmen.
  • Die Verordnung ist in der Regel bis zu 28 Tage gültig. Innerhalb dieser Zeit muss mit der Behandlung begonnen werden. Ausnahme: Der Vertragsarzt hat ein früheres Datum auf der Verordnung notiert.

Was ist eine Blankoverordnung und wie erhalten Sie diese?

Seit April 2024 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine Blankoverordnung im Bereich der Ergotherapie ausstellen. Die Blankoverordnung enthält keine näheren Angaben zum Heilmittel, zur Menge und Frequenz der Behandlung. Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten haben so die Möglichkeit, Ihre Therapie individueller zu gestalten.

Die Blankoverordnung gilt aktuell für folgende Diagnosen:

  • Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten (SB 1)
  • Wahnhafte und affektive Störungen (PS 3)
  • Dementielle Syndrome (PS 4)

Mit einer Blankoverordnung – erkennbar an der entsprechenden Aufschrift im Feld "Heilmittel nach Maßgabe des Heilmittelkataloges" – können Sie sich direkt an Ihre ergotherapeutische Praxis wenden. Diese legt dann den konkreten Therapieablauf fest und bespricht diesen mit Ihnen, also:

  • die Wahl des Heilmittels,
  • die Therapiefrequenz,
  • die Dauer der einzelnen Behandlungstermine und
  • die Gesamtdauer der Therapie

Gut zu wissen: Die Blankoverordnung ist maximal 16 Wochen gültig. Die Zuzahlung beträgt 10 Euro je Verordnung und 10 Prozent Zuzahlung für die Kosten der Behandlung, variiert jedoch abhängig von Auswahl und Dauer der Therapie.

Wie finden Sie eine Praxis für Ergotherapie?

Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem passenden Ergotherapeuten in Ihrer Nähe. Auf der Seite des Deutschen Verbands der Ergotherapeuten (DVE) und des Bundesverbandes für Ergotherapeut:innen in Deutschland e.V. (BED)  finden Sie zugelassene Ergotherapeutinnen und -therapeuten. Eine Suche ist über den Ort oder die Postleitzahl möglich.

Eine unkomplizierte Suche finden Sie zudem auf der Internetseite des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen.

Das Wichtigste zur Ergotherapie auf einen Blick

  • Kostenübernahme: Die Barmer übernimmt die Kosten für eine Ergotherapie in voller Höhe, es bleibt lediglich die eventuelle gesetzliche Zuzahlung.
  • Unkomplizierte Abrechnung: Sie als Barmer-Versicherter erhalten die Ergotherapie ohne Eigenbeteiligung über Ihre Gesundheitskarte – einfacher geht es nicht.
  • Gesicherte Therapiebedingungen: Sie erhalten hochwertige therapeutische Leistungen durch zugelassene Ergotherapeuten und Ergotherapeutinnen