Die Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren sind bei der Verfolgung von Behandlungsfehlern häufig sehr hoch. Krankenkassen dürfen Prozess- und Anwaltskosten nicht übernehmen.
Die Barmer übernimmt alle Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen, die im Rahmen einer Krankenhausbehandlung notwendig sind. Das Krankenhaus ist verpflichtet, auf zusätzliche Kosten, die für Sie entstehen können, hinzuweisen.
Ärztinnen und Ärzte können nur solche Leistungen abrechnen, die im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgelistet sind.
Externe Inhalte anzeigen
Auf dieser Website verwenden wir auf einigen Seiten Videos von youtube. Damit Sie auf diese zugreifen können, bedarf es Ihrer aktiven Zustimmung. Mit dieser Einstellung können Sie diese Videos auf dieser Website aktivieren. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an youtube übermittelt werden können.