Die vorgerichtliche Einschaltung eines Anwaltes sowie das sich später anschließende Gerichtsverfahren können erhebliche Kosten verursachen. Die Krankenkassen dürfen Prozess- und Anwaltskosten jedoch nicht übernehmen. Ist eine Rechtschutzversicherung vorhanden, muss geklärt werden, ob diese die Kosten trägt.
Sollten die Kosten eines außergerichtlichen Verfahrens nicht von der Rechtschutzversicherung übernommen werden, kommt unter Umständen ein rechtlicher Anspruch auf Beratungshilfe in Frage. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung besteht zudem die Möglichkeit, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. In beiden Fällen prüft das zuständige Amtsgericht, ob ein solcher Anspruch jeweils besteht.
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