Grundsätzlich trägt der Patient die Beweislast bei der Verfolgung eines Behandlungsfehlers. Das heißt: Sie müssen nachweisen, dass der Arzt den Behandlungsfehler und den eingetretenen Schaden verursacht hat. Hierbei kann ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder durch die Schlichtungsstellen der Ärztekammer helfen.
Beweiserleichterung kann vor allem dann eintreten, wenn sich aufgrund einer lückenhaften Dokumentationspflicht nicht nachvollziehen lässt, ob die Behandlung standardgerecht war.
Auch wenn eine Ärztin oder ein Arzt gegen bewährte Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse im groben Maße verstoßen hat (grober Behandlungsfehler), kehrt sich die Beweislast um. Dann muss die ärztliche Seite beweisen, dass der gesundheitliche Schaden auch ohne den Behandlungsfehler eingetreten wäre.
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