Die Medizin kann nicht alle Schmerzen beseitigen. Im Bedarfsfall haben Sie aber Anspruch auf eine angemessene Schmerztherapie, die den aktuellen Standards der Medizin entspricht.
Das gilt insbesondere für chronisch Kranke und Sterbende, deren Schmerzen am Lebensende so weit wie möglich gelindert werden sollen.
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