Das Recht auf Nichtwissen schützt Patientinnen und Patienten davor, Informationen zu erhalten, die sie in ihrer Lebensführung nachhaltig beeinträchtigen könnten. Um dies zu verhindern, soll allen die Wahl offenstehen, über die eigene gesundheitliche Lage in allen Einzelheiten aufgeklärt (Aufklärungspflicht) zu werden oder nicht. Praktische Bedeutung hat dies beispielsweise bei Erkrankungen, die zwar diagnostiziert werden können, aber nach dem derzeitigen Stand der Medizin nicht heilbar sind. Ein weiterer Bereich, in dem das Recht auf Nichtwissen eine Rolle spielen kann, sind vorgeburtliche (pränataldiagnostische) Untersuchungen in der Schwangerschaft.
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