Patientenrecht

Datenschutz und Schweigepflicht

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Redaktion

  • Ludwig Janssen (aHa-Texte Köln)

Qualitätssicherung

  • almeda GmbH

Patientendaten sind wichtige persönliche Daten, die es zu schützen gilt. Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe unterliegen einer Schweigepflicht. Die Weitergabe von Patientendaten ist daher nur möglich, wenn der Patient seinen Arzt von dieser Schweigepflicht entbindet. Der Arzt darf nur in einem strengen Rahmen Patientendaten an die Krankenkasse oder den Medizinischen Dienst weitergeben.

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