Patientenrecht

Nutzen Sie Ihr Recht und holen Sie sich vor wichtigen Entscheidungen eine Zweitmeinung

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Redaktion

  • Ludwig Janssen (aHa-Texte Köln)

Qualitätssicherung

  • almeda GmbH

Besonders vor schwerwiegenden operativen Eingriffen oder bei kostspieligem Zahnersatz (Heil- und Kostenplan) kann es manchmal sinnvoll sein, sich bei einer anderen Ärztin oder einem anderen Arzt eine Zweitmeinung einzuholen.

Besonders vor schwerwiegenden operativen Eingriffen oder bei kostspieligem Zahnersatz (Heil- und Kostenplan) kann es manchmal sinnvoll sein, sich bei einer anderen Ärztin oder einem anderen Arzt eine Zweitmeinung einzuholen.

Eventuelle Zweifel an der gestellten Diagnose oder der vorgeschlagenen Therapie können so beseitigt werden. Jeder Versicherte hat die Möglichkeit, im Rahmen der freien Arztwahl eine Zweitmeinung einzuholen.

Die Barmer bietet ihren Versicherten bei kostspieligem Zahnersatz (Heil- und Kostenplan) ein solches Zweitmeinungsverfahren an. Fragen dazu beantwortet Ihnen der Barmer Teledoktor.

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