Medizinrechtlich ist der mutmaßliche Wille von Bedeutung, wenn eine Patientin oder ein Patient nicht einwilligungsfähig ist und daher nicht selbst über eine ärztliche Behandlung entscheiden kann. Das betrifft beispielsweise Notfälle.
Die Behandlung ist dann nach dem mutmaßlichen Willen der Patientin bzw. des Patienten durchzuführen oder zu unterlassen. Für die Ärztin und den Arzt bedeutet das, nach bestem Wissen und Gewissen zu beurteilen, was die Patientin oder der Patient für sich selbst in der Situation entscheiden würde, wenn sie bzw. er dies könnte. Bei einer solchen Entscheidung kann eine Patientenverfügung sehr hilfreich sein.
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