Patientenrecht

Vorsorgevollmacht - übergeben Sie Vertrauenspersonen für den Notfall die Entscheidungsgewalt

Lesedauer unter 1 Minute

Redaktion

  • Ludwig Janssen (aHa-Texte Köln)

Qualitätssicherung

  • almeda GmbH

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person für den Fall bevollmächtigen, dass Sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr erledigen können.

Die Vollmacht kann die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten umfassen. Eine Vorsorgevollmacht setzt daher persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden.

Weitere Informationen und Muster in verschiedenen Sprachen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Zurück zu den Patientenrechten von A-Z