Patientenrecht

Medizinischer Dienst - Unterstützung der Krankenversicherung und bei Behandlungsfehlern

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Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Randolph Schmidt (Bereichskoordination Verbände, Barmer)

In jedem Bundesland wird ein Medizinischer Dienst gebildet. Für mehrere Länder kann ein gemeinsamer Medizinischer Dienst errichtet werden. Die Fachaufgaben des Medizinischen Dienstes werden von Ärztinnen und Ärzten, Pflegefachkräften sowie Angehörigen anderer geeigneter Berufe im Gesundheitswesen wahrgenommen. Die Gutachterinnen und Gutachter sind bei der Wahrnehmung Ihrer fachlichen Aufgaben nur Ihrem Gewissen unterworfen. Sie beraten Kranken- und Pflegekassen in Fragen der allgemeinen medizinischen und pflegerischen Versorgung. Die Krankenkassen können in geeigneten Fällen prüfen lassen, ob Versicherte bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern ein Schaden entstanden ist. Zudem können die Krankenkassen den Medizinischen Dienst bei der Frage nach Behandlungsfehlern mit einer Begutachtung beauftragen.

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