Wenn Menschen Pflege benötigen, bedarf es kompetenter Hilfe – auch für die vielen Angehörigen, die in der Pflege Außerordentliches leisten.
Millionen Menschen pflegen zu Hause Angehörige. Manchmal liegt die Pflegebedürftigkeit von Geburt an vor oder ist Folge eines Unfalls. Oft entwickelt sie sich über Jahre. Betroffene, die in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind, benötigen Unterstützung in den unterschiedlichsten Lebensbereichen. Für die Pflegenden bedeutet das oft, neben dem eigenen noch einen zweiten Alltag mitmeistern zu müssen.
Die Barmer Pflegekasse bietet in dieser Situation zahlreiche Leistungen der Pflegeversicherung an. Diese reichen vom Pflegegeld über die Finanzierung ambulanter Dienste, die Zuschüsse für den barrierefreien Umbau der Wohnung und den Besuch der Tagespflege bis hin zu den Kosten für die Versorgung in einer Wohngruppe oder in einem Pflegeheim – je nach individuellen Bedürfnissen. Für die Pflegenden gibt es zudem vielfältige Informations- und Unterstützungsangebote (siehe Infobox), die den Austausch mit anderen fördern oder eine vorübergehende Auszeit ermöglichen. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Barmer Pflegenden auch Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Angebote für Pflegende
Das Online-Portal www.barmer-pflegecoach.de vermittelt Pflegenden kostenlos und rund um die Uhr Wissen zu verschiedenen Themen. Auch in den von geschulten Fachkräften durchgeführten Pflegekursen oder Kompaktseminaren finden Sie praktische Hilfe. www.barmer.de/pflegekurse
Medizinischer Dienst
Den Pflegegrad beurteilt der Medizinische Dienst – meist bei einem persönlichen Besuch. Das braucht etwas Zeit. Die Barmer Pflegekasse entscheidet über Pflegeanträge dennoch innerhalb von 25 Arbeitstagen, meist sogar schneller. Im Durchschnitt benötigt die Barmer Pflegekasse 16 Tage für die Bearbeitung.
Lesen Sie mehr Informationen zu den Barmer Leistungen im Pflegefall.
Krankengeld
Jede langwierige Krankheit bedeutet einen Einschnitt ins Leben. Damit nicht eine finanzielle Krise dazukommt, gibt es das Krankengeld.
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