Eine falsch durchgeführte Operation, eine übersehene Fraktur: Die Barmer steht ihren Versicherten bei dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler zur Seite.
Medizinische Fehler lassen sich nie völlig ausschließen – auch wenn Ärztinnen und Ärzte verpflichtet sind, nach dem fachlichen Standard zu behandeln. Für die Betroffenen kann ein Behandlungsfehler schwere gesundheitliche Folgen haben. Wer im Krankenhaus oder in der Praxis nicht richtig aufgeklärt, diagnostiziert oder therapiert wurde und deshalb einen Schaden erleidet, hat Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz.
Der Weg zur Entschädigung kann lang sein, denn die Beweislast liegt in der Regel bei den Versicherten. Sie müssen belegen, dass ein ärztlicher Fehler ursächlich für die Situation ist. Das ist aufwendig und kompliziert. Hilfe erhalten Sie bei den Spezialistinnen und Spezialisten der Barmer. Diese unterstützen Sie mit individueller Beratung und ausführlichen Informationen. Außerdem helfen wir Ihnen beispielsweise bei der Beschaffung Ihrer ärztlichen Dokumentation oder beauftragen den Medizinischen Dienst damit, für Sie ein kostenloses Gutachten zu erstellen.
Anzahl der Versicherten, welche sich wegen eines Behandlungsfehlers an die Barmer gewandt haben | 3.256 (*37) |
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davon mit sozialmedizinischer Begutachtung | 1.553 (*18) |
davon mit nach sozialmedizinischer Begutachtung bestätigtem Behandlungsfehlerverdacht | 359 |
davon mit nach sozialmedizinischer Begutachtung nicht bestätigtem Behandlungsfehlerverdacht | 732 |
Quote der durch sozialmedizinische Begutachtung bestätigten Behandlungsfehler | 25,16 % |
Quote der durch sozialmedizinische Begutachtung nicht bestätigten Behandlungsfehler | 51,3 % |
*Je 100.000 Versicherte
Gemeinsam noch stärker
Unsere Versicherten stehen bei der Klärung von Behandlungsfehlern immer im Fokus. Dabei profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Spezialistinnen und Spezialisten. Dieses Wissen sowie die Erwartungen und Bedürfnisse der Betroffenen haben wir intern intensiv beleuchtet und zusammenfließen lassen. Durch unseren so neu erarbeiteten Beratungsprozess können unsere Versicherten noch individueller und intensiver von unserer Unterstützung profitieren und zu jedem Zeitpunkt die bestmögliche Beratung erfahren.
Lesen Sie mehr Informationen rund um das Thema Behandlungsfehler: Hilfe & Beratung durch Ihre Barmer.
Widerspruch
Können die Kosten für eine Leistung nicht übernommen werden, berät die Barmer zu den Möglichkeiten. Dazu gehört auch, Widerspruch einzulegen.
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