- Was passiert bei einer Organspende?
- Welche Organe kann ein Mensch spenden?
- Wer regelt die Vergabe der Spenderorgane bei der postmortalen Organspende?
- Lebendspende von Organen oder Organteilen
- Transplantationsgesetz
- Voraussetzungen für eine Organtransplantation
- Typisierung: Organspender und Organempfänger müssen zusammenpassen
- Hirntod
- Entnahme und Transport der Organe
- Wenig Zeit – der Organtransport
- Wer kann ein Organ empfangen?
- Transplantation mehrerer Organe bei schweren Erkrankungen
- Organspende in der Diskussion
- Ihr persönlicher Organspendeausweis: Jetzt kostenfrei bestellen
Was bringt es, sich bereits zu Lebzeiten mit dem Thema Organspende zu beschäftigen? Wie läuft eine Organtransplantation genau ab? Rund um das Thema Organspende können sich viele Fragen auftun. Gespendete Organe, Gewebe und Zellen können das Leben von erkrankten oder verletzten Menschen retten. Meistens werden Organe nach dem Tod gespendet – doch was genau bedeutet eigentlich „hirntot“? Es gibt auch Organe und Gewebe, die Menschen schon vorher spenden können – unter welchen Bedingungen ist das erlaubt und wer kann überhaupt ein Spenderorgan erhalten? In Deutschland sind die Voraussetzungen für Organspenden im Transplantationsgesetz streng geregelt. Es schützt Spender und Empfänger und beinhaltet auch die faire Verteilung der Spenderorgane.
Was passiert bei einer Organspende?
Ist ein Organ so stark erkrankt oder verletzt, dass es seine Funktion nicht mehr erfüllt, kann eine Organtransplantation infrage kommen: Das betroffene Organ wird entfernt und das gespendete Organ eingesetzt. Die Ärzte verbinden das neue Organ mit den Blutgefäßen des Empfängers, die es mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgen. Im besten Fall nimmt das neue Organ seine Funktion auf, sobald es gut durchblutet ist. Ein Spenderorgan kann von einem verstorbenen Menschen stammen oder aus einer Lebendspende – dabei spendet ein gesunder Mensch zu Lebzeiten ein Organ.
In der Regel ist eine Organtransplantation die letzte Behandlungsmöglichkeit – ohne ein Spenderorgan stirbt der betroffene Mensch oder ist auf die sogenannte Gerätemedizin angewiesen. Dabei übernehmen medizinische Geräte die Funktion von einem oder mehreren Organen. Der Gesundheitszustand lässt sich so teilweise über längere Zeit aufrechterhalten, es besteht jedoch die Gefahr für weitere Komplikationen oder Folgeschäden. Zur Gerätemedizin zählt zum Beispiel die Dialyse, um die Filterfunktion der Nieren zu ersetzen.
Welche Organe kann ein Mensch spenden?
Ein Mensch kann nach seinem Tod fast alle Organe spenden – und damit einem oder mehreren anderen Menschen eine neue Chance geben weiterzuleben. Für eine Organspende gibt es keine Altersgrenzen – wichtig ist vor allem die gesundheitliche Situation des Spenders.
- Herz: Der Herzmuskel pumpt das Blut durch den Körper. Verschiedene Erkrankungen können das Herz so schwächen, dass es nicht mehr ausreichend Blut durch den Körper pumpen kann. Dazu gehören zum Beispiel eine Herzschwäche (Kardiomyopathie) oder eine Herzmuskelentzündung. Eine weitere Ursache kann eine angeborene Fehlbildung des Herzens sein. Das kann dazu führen, dass bereits ein kleines Kind eine Herztransplantation braucht.
- Lunge: In der Lunge findet der Gasaustausch statt – das Blut wird mit Sauerstoff „beladen“, um den Körper zu versorgen. Lungenerkrankungen können die Sauerstoffaufnahme verschlechtern, sodass die Sauerstoffversorgung des Körpers nicht mehr ausreicht. Zu diesen Erkrankungen zählen zum Beispiel die chronisch-obstruktive Bronchitis (COPD), narbige Veränderung des Lungengewebes (Lungenfibrose) und Mukoviszidose, eine angeborene Stoffwechselerkrankung. Es kann eine komplette Lunge oder auch nur einer der beiden Lungenflügel transplantiert werden.
- Leber: Sie ist das wichtigste Stoffwechselorgan des Körpers. Zudem produziert sie wichtige Stoffe für die Blutgerinnung. Eine Transplantation kann zum Beispiel bei einer starken Schädigung der Leber (Zirrhose), einer Autoimmunerkrankung, einer Infektionskrankheit oder einem Tumor lebensrettend sein. Eine Teilspende der Leber ist unter bestimmten Umständen bereits zu Lebzeiten möglich.
- Nieren: Die Nieren filtern Abbauprodukte aus dem Blut, damit sie über den Urin ausgeschieden werden können. Nierenschäden können durch (angeborene) Nierenerkrankungen, eine Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) oder Bluthochdruck entstehen. Unter besonderen Voraussetzungen kann auch ein lebender Mensch einem nahestehenden Menschen eine seiner beiden Nieren spenden.
- Bauchspeicheldrüse: Sie produziert Verdauungsenzyme und Insulin. Eine Transplantation kann zum Beispiel bei Diabetes Typ I infrage kommen.
- Dünndarm: Über den Dünndarm nimmt der Körper den Großteil der Nährstoffe und Vitamine aus der Nahrung auf. Auch Medikamente wie Tabletten gelangen über den Dünndarm ins Blut und verteilen sich so im Körper. Bei schweren Darmerkrankungen kann es nötig sein, einen größeren Teil des Dünndarms zu entfernen. Durchblutungsstörungen können dazu führen, dass ein Abschnitt des Dünndarms abstirbt. In beiden Fällen kann es zu einem sogenannten Kurzdarm-Syndrom kommen, bei dem der verbliebene Dünndarmrest nicht mehr ausreichend Nährstoffe und Flüssigkeit aufnehmen kann. Eine mögliche Behandlungsoption ist eine Dünndarmtransplantation.
Neben den Organen kann ein Mensch auch Gewebe und Zellen spenden. Zum Beispiel:
- die Horn- und Lederhaut der Augen
- Herzklappen
- Haut
- Blutgefäße
- Knochen-, Knorpel- und Weichteilgewebe
- Gewebe, welches aus Bauchspeicheldrüse oder Leber gewonnen wird
Gespendet werden können auch:
diese Spenden sind jedoch nur zu Lebzeiten möglich.
Wer regelt die Vergabe der Spenderorgane bei der postmortalen Organspende?
Die Stiftung Eurotransplant organisiert die Verteilung der Organe in acht europäischen Ländern: Deutschland, Belgien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Ungarn und Slowenien. Für diese Länder gibt es ein zentrales Meldesystem und eine zentrale Warteliste, zudem bündelt Eurotransplant medizinisches Wissen der Länder zu Organtransplantationen.
Die Organisationszentralen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) und von Eurotransplant sind ständig besetzt – das heißt, egal an welchem Tag oder zu welcher Uhrzeit ein Spender gemeldet wird, kümmern sich Fachleute um die Vorbereitungen und die Verteilung der Organe.
Der verstorbene Mensch wird untersucht, um zum Beispiel Infektionskrankheiten auszuschließen und um alle medizinischen Daten zu erfassen, die für eine Transplantation wichtig sind. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation meldet diese Daten an Eurotransplant.
Was macht die Deutsche Stiftung Organtransplantation?
Die DSO ist die bundesweite Koordinierungsstelle für Organspenden nach dem Tod (postmortale Spende). Die DSO organisiert alle Schritte bei einer Organspende: von der Mitteilung eines möglichen Spenders im Krankenhaus bis zur Übergabe der Organe an die Transplantationszentren.
Es warten deutlich mehr Menschen auf ein Organ, als es Spender gibt. Eurotransplant teilt die Organe den Empfängern nach strengen medizinischen Kriterien zu. Durch die Zusammenarbeit der acht Länder kann für fast jedes Spenderorgan ein passender Empfänger gefunden werden. Auch für Kinder oder Menschen mit seltenen Gewebetypen ist so eine bessere Versorgung möglich, als wenn Spenderorgane nur aus dem gleichen Land zur Verfügung stehen.
Anzahl der transplantierten Organe 2023 in Deutschland
(nach dem Tod gespendete Organe):
Niere: 1.488
Leber: 766
Herz: 303
Lunge: 266
Bauchspeicheldrüse: 52
Dünndarm: 2
Lebendspende von Organen oder Organteilen
Ein Mensch kann zu Lebzeiten eine Niere oder einen Teil der Leber spenden, in sehr seltenen Fällen auch einen Teil der Lunge. In Deutschland ist eine Lebendspende nur zwischen nahestehenden Personen erlaubt – zum Beispiel kann an Verwandte oder Ehepartner gespendet werden.
Da der Mensch zwei Nieren hat, ist zum Beispiel eine Nierenlebendspende möglich. Dafür müssen beide Nieren des Spenders gesund sein, sodass nach der Entnahme die verbliebene Niere allein das Blut filtern kann. Die Leber besitzt die besondere Fähigkeit zur Regeneration. Das heißt, wenn ein Teil der Leber entfernt wurde, wächst sie nach, bis sie wieder fast so groß ist wie vor der Entnahme. Und auch die Teilleber, die dem Empfänger transplantiert wurde, wächst nach.
Die Lebendspende von Organen hat verschiedene Vorteile: Die Wartezeit auf ein Organ kann mehrere Jahre betragen. Bei einer Spende aus dem privaten Umfeld entfällt die Wartezeit. Da der Spender am Leben ist, lässt sich der Zeitpunkt der Transplantation gut planen und sich zum Beispiel nach dem Gesundheitszustand des Empfängers richten. Wohnt der Spender weiter weg, kann er zu der Klinik anreisen, in der der Empfänger behandelt wird.
Dadurch können die Operationen von Spender und Empfänger in der gleichen Klinik stattfinden, sodass kein Transportweg des Organs nötig ist und es nur für eine kurze Zeit nicht mit Sauerstoff versorgt wird. Organe, die aus einer Lebendspende resultieren, können länger funktionieren als Organe, die postmortal gespendet wurden.
Auf der anderen Seite bedeutet eine Lebendspende, dass sich ein gesunder Mensch dem Risiko einer Operation aussetzt, die mit Komplikationen verbunden sein kann. Daher gelten auch für eine Lebendorganspende strenge Vorgaben – um für die Sicherheit von Spender und Empfänger zu sorgen.
Transplantationsgesetz
In Deutschland regelt das Transplantationsgesetz die Voraussetzungen und Anforderungen für Organ- und Gewebespenden – für Lebendspenden sowie für Spenden nach dem Tod. Es ist genau festgelegt, wie die Prozesse bei einer Organtransplantation ablaufen müssen und welche Qualifikationen für das ärztliche Personal erforderlich sind.
Die Abläufe werden durch Richtlinien vorgegeben, zum Beispiel für die Qualitäts- und Sicherheitsstandards, die in ganz Europa gelten. Auch die Diagnostik des Hirntods und die Vergabe der Organe sind streng geregelt und überwacht – die Auswahlkriterien der Empfänger sind transparent. Das Transplantationsgesetz verbietet auch den Organhandel – es darf kein Geld für eine Organspende bezahlt werden.
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Voraussetzungen für eine Organtransplantation
Die Spende und die Vergabe von Organen sind streng geregelt. Damit ein Mensch seine Organe spenden kann, muss er die Entscheidung zu Lebzeiten festhalten – am besten schriftlich in einem Organspendeausweis bzw. einer Patientenverfügung oder mit einem Eintrag im Organspende-Register, es geht aber auch mündlich gegenüber den Angehörigen.
Steht der Hirntod entweder unmittelbar bevor oder ist er vermutlich bereits eingetreten, müssen Ärztinnen und Ärzte den Patientenwillen zur Organspende erkunden. Ist dieser nicht bekannt, entscheiden nach der Diagnose des Hirntods die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person bzw. wenn sich dieser nicht feststellen lässt, nach ihren eigenen Wertvorstellungen.
Ärzte und Ärztinnen sind in diesem Fall verpflichtet, mit den nächsten Angehörigen das Gespräch über das Thema Organspende zu suchen und über den Willen des oder der Verstorbenen zu informieren, sofern dieser zu Lebzeiten festgehalten wurde.
Auf einem Organspendeausweis kann jeder Mensch festhalten, ob er nach seinem Tod Organe spenden möchte oder nicht. Es ist auch möglich, nur bestimmte Organe freizugeben und andere auszuschließen oder die Entscheidung einer bestimmten Person zu übertragen.
In Deutschland können Minderjährige ab 16 Jahren ihre Bereitschaft zur Organspende rechtsgültig selbst festhalten, etwa mit einem Organspendeausweis. Wer seine Organe nicht spenden möchte, kann bereits ab einem Alter von 14 Jahren widersprechen.
Viele Angehörige berichten, dass die Entscheidung über eine Organspende für einen verstorbenen nahestehenden Menschen eine emotionale Herausforderung ist. Sie sollen im Sinne des Verstorbenen entscheiden, unabhängig von ihrer persönlichen Meinung zur Organspende.
Eine Organspende ist nicht möglich bei einer akuten Krebserkrankung oder bei einer HIV-Infektion. Bei anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte individuell, ob eine Spende möglich ist.
Typisierung: Organspender und Organempfänger müssen zusammenpassen
Für eine Organtransplantation müssen bestimmte Gewebemerkmale von Spender und Empfänger übereinstimmen. Diese Merkmale heißen humane Leukozyten-Antigene, kurz HLA-Merkmale. Jeder Mensch trägt diese Merkmale auf seinen Körperzellen – dadurch erkennt zum Beispiel die Immunabwehr, was körpereigen und was körperfremd ist. Sind die HLA-Merkmale von Spender und Empfänger ähnlich, ist das Risiko für eine Abstoßung des transplantierten Organs geringer.
Hirntod
Eine Organspende kommt in Deutschland nur infrage, wenn ein Mensch hirntot ist. Damit ist gemeint, dass die gesamte Funktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms ausgefallen ist und dieser Ausfall nicht mehr behoben werden kann (irreversibler Hirnfunktionsausfall).
Zwei Fachärzte müssen unabhängig voneinander und anhand von klar definierten Richtlinien den Hirntod feststellen. Diese Ärzte dürfen zudem nicht an der späteren Organtransplantation beteiligt sein und nicht unter der Weisung eines beteiligten Arztes oder einer beteiligten Ärztin stehen.
Ein schwerer Unfall oder eine Krankheit können zum Hirntod führen. Der Kreislauf des Verstorbenen kann mit intensivmedizinischen Maßnahmen, starken Medikamenten und einer künstlichen Beatmung aufrechterhalten werden, sodass der Körper und die Organe weiterhin mit Sauerstoff versorgt werden. Da das Rückenmark noch intakt ist, die Steuerungsfunktion des Gehirns aber fehlt, kann der verstorbene Mensch Reflexe und unwillkürliche Bewegungen zeigen. Das kann es für Angehörige schwierig machen, den Hirntod als endgültig zu verstehen und zu akzeptieren.
Entnahme und Transport der Organe
Für eine Transplantation wird zuerst der verstorbene Spender operiert – entweder von Ärzten vor Ort im Krankenhaus oder von einem angereisten Transplantationsteam. Die Operation zur Organentnahme unterscheidet sich kaum von der Operation eines lebenden Menschen. Die Ärzte entnehmen vorsichtig die zur Spende freigegebenen Organe und verschließen die Operationswunde sorgfältig. Die Angehörigen können den Spender auch nach einer Organentnahme noch einmal sehen und sich zum Beispiel bei einer Aufbahrung verabschieden.
Die Ärzte untersuchen das entnommene Organ gründlich und bestimmen verschiedene Laborwerte. So stellen sie sicher, dass das Organ gesund und für eine Transplantation geeignet ist. Es darf zum Beispiel keine Infektion oder Tumorerkrankung vorliegen. Anschließend bereiten die Ärzte das Organ für den Transport vor. Dafür spülen sie das Organ mit einer Konservierungslösung, damit sich keine Blutgerinnsel (Thromben) in den Gefäßen bilden.
Wenig Zeit – der Organtransport
Entnommene Organe müssen innerhalb von wenigen Stunden transplantiert werden, da sie nicht lange ohne Sauerstoffversorgung überleben können. Um die Zeit des Spenderorgans außerhalb des Körpers möglichst kurz zu halten, wird der Empfänger in der Regel schon vorbereitet, während das Organ noch auf dem Transportweg ist. In Deutschland übernehmen zum Beispiel Organisationen wie die Malteser oder die Johanniter den Organtransport – mit dem Auto oder bei größeren Entfernungen per Flugzeug.
Für den Transport von Spenderorganen gibt es spezielle Behältnisse. Meist handelt es sich um Kühlboxen mit einer Temperatur von 4 Grad Celsius, in denen die Organe in einer Lösung liegen. Für besonders empfindliche Organe wie Herz und Lunge gibt es Transportsysteme, in denen kontinuierlich eine Flüssigkeit mit Nährstoffen durch das Organ fließt und es mit Sauerstoff versorgt wird.
Wer kann ein Organ empfangen?
Die behandelnden Ärzte stellen fest, ob eine Patientin oder ein Patient ein Spenderorgan braucht. Anschließend registrieren sie die Person für einen Platz auf der Warteliste für das entsprechende Organ. Auf welchen Platz der Warteliste eine Patientin oder ein Patient kommt, hängt von verschiedenen medizinischen Faktoren ab wie der Dringlichkeit und der erwarteten Erfolgsaussicht einer Transplantation.
Nicht-medizinische Faktoren wie Beruf, Ethnie, Einkommen oder Wohnort spielen keine Rolle. Der gesundheitliche Gesamtzustand ist zudem wichtiger als das Alter – auch ein Mensch im Rentenalter kann ein Spenderorgan erhalten.
Transplantation mehrerer Organe bei schweren Erkrankungen
Nicht immer benötigen Menschen nur ein Organ. Bestimmte Erkrankungen betreffen mehrere Bereiche des Körpers, sodass ein Mensch zwei oder mehr Spenderorgane benötigt. Zum Beispiel können Herzerkrankungen auch zu Lungenerkrankungen führen und andersherum – sind beide Organe stark geschädigt, kann ein Mensch eine Herz- und eine Lungentransplantation brauchen.
Wird ein Mensch aufgrund einer schweren Darmerkrankung künstlich ernährt, können über längere Zeit weitere Folgen wie Nieren- oder Leberschäden entstehen. Neben der Dünndarmtransplantation sind die erkrankten Menschen daher häufig noch auf weitere Spenderorgane angewiesen.
Organspende in der Diskussion
Es gibt sehr unterschiedliche Meinungen zu dem Thema Organspende.
Wichtig zu wissen ist: Die Entscheidung – egal, ob dafür oder dagegen – ist immer eine ganz persönliche und freiwillig. Sie lässt sich jederzeit ändern. Sich zu Lebzeiten mit der Frage der Organspende auseinanderzusetzen und eine Entscheidung zu treffen, kann im Ernstfall eine große Erleichterung für Angehörige sein.
Denn ist die eigene Entscheidung bekannt, können die Ärzte und Ärztinnen entsprechend den persönlichen Wünschen handeln. Es kann schwerfallen, sich mit dem Thema Organspende und dem eigenen Tod zu beschäftigen. Organspenden bieten jedoch jedes Jahr zahlreichen Menschen die Chance auf ein längeres und besseres Leben.