Junge Frau sitzt nachdenklich am Laptop
Organspende

Organspendeausweis: Der dokumentierte Wille

Lesedauer unter 5 Minuten

Redaktion

  • Sarah Peitz (Content Creator (Medical), TAKEPART Media + Science GmbH)

Qualitätssicherung

  • Birgit Blome (Deutsche Stiftung Organtransplantation)
  • Daniela Beerens (Gesundheitsinformation, Barmer)

Laut einer Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) haben zwar 6 von 10 Menschen ihre persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organspende getroffen, aber nur 4 von 10 Menschen diese Entscheidung auch dokumentiert. Mit einem Organspendeausweis können Sie schriftlich dokumentieren, ob Sie im Falle des eigenen Todes Organe oder Gewebe spenden möchten oder eben nicht. Wer seinen Willen nicht dokumentiert hat, für den müssen im Todesfall die Angehörigen entscheiden.

Was regelt ein Organspendeausweis?

Ein Organspendeausweis gibt Auskunft, ob Sie zu Lebzeiten eingewilligt haben, nach Ihrem Tod Organe oder Gewebe zu spenden oder nicht. Sie können in entsprechenden Feldern auf dem Ausweis einzelne Organe bzw. Gewebe für die Spende freigeben oder ausschließen. Der Organspendeausweis ist ein rechtlich verbindliches Dokument, an das Ärzte sich zwingend halten müssen.

Organspendeausweis oder Patientenverfügung?

Die meisten Menschen wählen für die Dokumentation ihres Willens für oder gegen eine Organspende den Organspendeausweis – mit steigendem Trend: Die BZgA ermittelte in einer Befragung, dass 2010 22 Prozent einen Organspendeausweis besaßen, 2020 waren es schon 39 Prozent.

Anstelle des Organspendeausweises können Sie Ihren Willen auch in einem anderen Dokument festhalten, also ob Sie sich für oder gegen eine Organspende entschieden haben. Viele Menschen machen das in einer Patientenverfügung. In einer Patientenverfügung legen Sie umfassend fest, welche medizinische Behandlung Sie wünschen, falls eine Situation eintritt, in der Sie nicht mehr ansprechbar sein sollten. Die Zustimmung oder Ablehnung der Organspende kann ein Teil davon sein.

Was Sie bei der Erstellung eines solchen Dokuments beachten sollten:

  • Das Dokument muss eigenhändig von Ihnen unterschrieben sein.
  • Ihre Entscheidung sollte klar formuliert sein.
  • Falls es mehrere Schriftstücke gibt (wie etwa einen Organspendeausweis und eine Patientenverfügung), sollten sich die Aussagen nicht widersprechen. Ein Widerspruch wäre etwa, wenn Sie in Ihrer Patientenverfügung intensivmedizinische Maßnahmen, wie beispielsweise die künstliche Beatmung, ablehnen, aber gleichzeitig einer Organspende zustimmen. Für eine etwaige Organspende müssen nämlich intensivmedizinische Maßnahmen zeitweise fortgeführt werden. Für solche Fälle kann man in der Patientenverfügung Ausnahmen formulieren.

Infografik: Organspendeausweis

Infografik: Organspendeausweis

Um welche Organe geht es?

Es können folgende Organe gespendet werden:
Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Darm.

Folgende Gewebe können Sie spenden: 
Horn- und Lederhaut der Augen, Herzklappen, Haut, Blutgefäße, Knochen-, Knorpel- und Weichteilgewebe sowie Gewebe aus Bauchspeicheldrüse oder Leber.

Wem kommt die Spende zugute?

Eine Spende hilft Menschen, deren eigenes Organ oder Gewebe gar nicht mehr oder nicht mehr richtig funktioniert, sei es durch eine Erkrankung oder durch einen Unfall. In Deutschland warten über 9.000 Menschen auf eine Organspende. Es gibt viele medizinische Faktoren, die darüber entscheiden, wer von ihnen ein bestimmtes Organ bekommt, vorrangig etwa die Blutgruppe und Gewebemerkmale, sowie das Alter und das Gewicht. Je mehr ähnliche Merkmale Spender und Empfänger haben, desto wahrscheinlicher ist es, dass eine Transplantation erfolgreich verläuft und das eingesetzte Organ oder Gewebe nicht abgestoßen wird.

Ab welchem Alter ist der Organspendeausweis erhältlich?

Jugendliche können ab 16 Jahren ihr Einverständnis zu einer Organspende geben – ohne Zustimmung der Erziehungsberichtigten. Bereits ab 14 Jahren darf man sich gegen die Organspende entscheiden.

Sind Voruntersuchungen nötig? 

Nein. Um sich grundsätzlich zu einer Organspende bereit zu erklären und einen Organspendeausweis zu führen, sind keine ärztlichen Untersuchungen notwendig.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Organspender zu werden?

Damit eine Organspende in Frage kommt, gibt es strenge Regeln, die das Transplantationsgesetz vorgibt. Im Todesfall können nur Organe oder Gewebe gespendet werden, wenn

  1. der unumkehrbare Ausfall des gesamten Gehirns (Hirntod) festgestellt wurde und
  2. eine Zustimmung zur Organ- und/oder Gewebespende vorliegt.

Bestimmte Erkrankungen spielen für das Ausfüllen eines Organspendeausweises zunächst keine Rolle. Im Falle einer Spende prüfen Ärzte ob und welche Organe oder Gewebe für eine Transplantation geeignet sind. Es ist etwa möglich, dass eine Organspende bei einer akuten Krebserkrankung oder bestimmten Infektionen ausgeschlossen wird.

Falls Sie eine chronische Krankheit haben, sollten Sie diese auf dem Organspendeausweis unter „Platz für Anmerkungen/Besondere Hinweise“ vermerken.

Wo ist der Organspendeausweis erhältlich?

Es gibt viele Wege zum Organspendeausweis. Hier finden Sie Informationen und den Ausweis zum Bestellen. Bei der BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) oder bei der Kampagne Organ-Spende bekommen Sie den Organspendeausweis zum Download in 28 verschiedenen Sprachen. Alternativ bestellen Sie ihn dort als Plastikkarte, erhältlich auf Deutsch oder Englisch. Zudem ist der Organspendeausweis in vielen Apotheken, Krankenhäusern oder Arztpraxen erhältlich.

Muss man den Ausweis ständig mit sich tragen?

Es gibt keine Verpflichtung, den Organspendeausweis mit sich zu tragen. Wenn der Ernstfall eintritt, sollte er aber schnell auffindbar sein. Ärzte und Angehörige brauchenZugang zum Organspendeausweis, wenn Sie ihn nicht bei sich haben. Am besten sprechen Sie auch mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin, Eltern, (volljährigen) Kindern oder engen Freunden über Ihre Entscheidung, um möglichst viel Klarheit zu schaffen und Ihre Liebsten wissen zu lassen, was Sie im Ernstfall wollen. 

Das Organspende-Register: Ihre Entscheidung digital und sicher speichern

Das Organspende-Register ist eine zentrale Online-Plattform, auf der Sie Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende festhalten können. Diese Eintragung ist freiwillig und kostenlos und Sie können sie jederzeit ändern oder löschen.

Können die Angaben im Organspendeausweis geändert werden?

Ja. Die Angaben im Organspendeausweis werden aktuell an keiner anderen Stelle gespeichert. Wenn Sie Ihre Meinung ändern, können Sie einfach einen neuen Organspendeausweis ausfüllen und den alten vernichten, beziehungsweise Ihre Patientenverfügung ändern – wo auch immer Sie Ihre Entscheidung dokumentiert haben.

Was passiert im Todesfall, wenn ich keinen Ausweis habe? 

Wenn Sie keinen Ausweis haben, werden im Todesfall die nächsten Angehörigen gebeten, die Entscheidung zu treffen. Dies kann eine große Belastung für Ihre Partnerin oder Ihren Partner, Ihre Eltern, Großeltern oder volljährigen Kinder sein, die sie zusätzlich zu ihrer Trauer und den organisatorischen Angelegenheiten im Todesfall bewältigen müssen. Wenn die Angehörigen keine Entscheidung treffen wollen oder können, kommt das einer Ablehnung der Organspende gleich. Lesen Sie mehr zum Thema in unserem Beitrag über den Ablauf der Organspende.

Ihr persönlicher Organspendeausweis: Jetzt kostenfrei bestellen

Organspende: Ja oder Nein? Die Antwort fällt oft nicht leicht. Trotzdem sollte sich jede und jeder von uns Gedanken dazu machen.

Im Organspendeausweis der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kann Ihre persönliche Entscheidung festgehalten werden. Auch der Ausschluss bestimmter Organe ist möglich. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Entscheidung im neuen Organspende-Register festzuhalten.

Ausweis bei der BZgA bestellen

Zum Organspende-Register

 

Ein junger Architekt arbeitet an seinem Schreibtisch.

Weiterführende Literatur

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