Eine Schülerin sitzt an einem Schreibtisch mit PC
Beschäftigung von Studierenden

Duales Studium: Beschäftigung für Studierende

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Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Steffen Haag (Barmer)

Was genau ist das duale Studium?

Das duale Studium ist ein Sondermodell bei der Beschäftigung von Studentinnen und Studenten in Unternehmen. Und es ist ein Erfolgsmodell: In den letzten zehn Jahren haben sich die Zahlen von dualen Studiengängen bundesweit mehr als verdoppelt, Tendenz steigend. Nicht ohne Grund: Für Studenten ist ein duales Studium ein guter Start in das Berufsleben. Und Unternehmen können darüber qualifizierten Nachwuchs gewinnen und diesen langfristig binden.

Das duale Studium in Deutschland – Kombination aus Theorie und Praxis

Ein duales Studium zeichnet sich durch die enge Verzahnung von Praxis und Theorie aus. Die Regelstudienzeit beträgt sechs bis acht Semester. In dieser Zeit erwerben die Studierenden theoretisches Wissen durch den Besuch einer Hochschule oder Berufsakademie sowie praktische Fähigkeiten durch die aktive Mitarbeit in einem Unternehmen.

Das macht dieses Modell für Betriebe auch so interessant. Sie gewinnen qualifizierte Nachwuchskräfte und können sie gezielt und in verhältnismäßig kurzer Zeit auf verantwortungsvolle Tätigkeiten im Unternehmen vorbereiten.

Welche Formen des dualen Studiums gibt es?

Ein duales Studium ist in vier Varianten möglich:

1. Ausbildungsintegrierendes Studium

Das ausbildungsintegrierende Studium ist das beliebteste Modell des dualen Studiums. Es verbindet das Studium mit einer Berufsausbildung im Betrieb. Die Studierenden absolvieren während ihrer Praxisphase im Unternehmen eine Berufsausbildung, deren Abschlussprüfung von der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer abgenommen wird. Am Ende der Studienzeit erwerben die Studenten damit zwei Abschlüsse: den akademischen Bachelor und den einer staatlich anerkannten Berufsausbildung.

2. Praxisintegrierendes Studium

Bei diesem Modell findet die Praxisphase nicht im Rahmen einer beruflichen Ausbildung statt, sondern in Form eines Langzeitpraktikums oder mehrerer kurzer Praktika in verschiedenen Unternehmen. So werden Theorie und Praxis wie beim ausbildungsintegrierenden Modell miteinander kombiniert, aber es erfolgt kein zusätzlicher Abschluss neben dem Bachelor.

3. Berufsintegrierendes Studium

Diese Form verbindet die Arbeit im Betrieb mit einem Studium. Berufstätige, die sich weiterbilden wollen, reduzieren in Absprache mit dem Unternehmen ihre Wochenstunden, um neben dem Job eine Hochschule oder Berufsakademie besuchen zu können. In vorlesungsfreien Zeiten arbeiten die Studenten wieder als normale Arbeitnehmer.

4. Berufsbegleitendes duales Studium

Das berufsbegleitende duale Studium ist dem berufsintegrierenden Studium ähnlich. Allerdings wird dieses parallel zu einer beruflichen Vollzeittätigkeit ausgeübt. Auch hier unterstützt der Arbeitgeber, etwa indem er die Studenten für Präsenzveranstaltungen freistellt oder indem er die Studiengebühren übernimmt.

Voraussetzungen und Pflichten für ein duales Studium – das kommt auf Arbeitgeber zu

Wenn Sie ein duales Studium in Ihrem Betrieb anbieten möchten, müssen Sie einige Voraussetzungen und Pflichten erfüllen. Hier eine Übersicht:

  • Unternehmen müssen in der Regel einen Kooperationsvertrag mit einer Hochschule abschließen.
  • Für die Studenten muss ein konkreter Ansprechpartner im Unternehmen vorhanden sein, der auch regelmäßig Kontakt zur kooperierenden Hochschule oder Berufsakademie hat.
  • Sie sollten bereit sein, die Studenten für die Theoriephasen sowie für Lehrveranstaltungen freizustellen.
  • Die Studenten dürfen nur ausbildungsrelevante Tätigkeiten ausüben.
  • Sie zahlen den Studierenden eine angemessene Vergütung und übernehmen gegebenenfalls die Studiengebühren sowie weitere Kosten, die mit dem Studium entstehen.

Gibt es eine Versicherungspflicht für das duale Studium?

Duale Studenten werden in der Sozialversicherung anders eingestuft als Werkstudenten. Sie gelten als Arbeitnehmer und sind in vollem Umfang sozialversicherungspflichtig. Das gilt für alle Modelle des dualen Studiums. Sowohl Sie als Arbeitgeber als auch die in Ihrem Unternehmen beschäftigte Studenten haben somit anteilig die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten.

Eine Ausnahme von der Versicherungspflicht für dual Studierende ist die Unfallversicherung: Während des Semesters sind Studenten über die Hochschule versichert.

Die Sozialversicherungspflicht gilt im Übrigen auch für das triale Studium. Der Unterschied zum dualen Studium: Wer trial studiert, erwirbt zusätzlich noch den Meisterabschluss. Das Modell spricht demzufolge vor allem Abiturienten und Fachabiturienten an, die im Handwerk Karriere machen möchten. Voraussetzung für ein triales Studium sind das Abitur bzw. Fachabitur sowie ein Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb.