Bei Vorliegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit bietet die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen zur Rehabilitation und Entschädigung (SGB VII). Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind jedoch noch weitreichender. Zuzahlungen entfallen in der Regel. Bei Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zahlt die Krankenkasse im Auftrag der Unfallversicherung Verletztengeld. Außerdem kommt eventuell die Zahlung einer Verletztenrente infrage.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist auch für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zuständig. Ebenso ist es Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung, arbeitsbedingte Gefahren zu verhüten.
Beitragspflichtig zur Unfallversicherung sind allein die Unternehmer, für deren Unternehmen Versicherte tätig sind.