Eine Frau hält einen Vortrag vor Mitarbeitern in einem Stuhlkreis
Gesundheitsmanagement

Betriebliche Wiedereingliederung: Was ist zu beachten?

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Mitarbeiter bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz unterstützen – davon können alle im Unternehmen profitieren. Wir helfen Ihnen bei der Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements.

Was ist eine betriebliche Eingliederung?

Die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern ist das eine, erkrankte Mitarbeiter nicht aus dem Auge zu verlieren aber ebenso wichtig. Seit 2004 sind Betriebe gesetzlich dazu verpflichtet, die Rückkehr an den gewohnten Arbeitsplatz zu unterstützen oder Alternativen im Unternehmen zu suchen (§ 167 SGB IX). Spätestens nach 42 Krankheitstagen sollten erste Schritte dazu eingeleitet werden. In der Regel lohnt es sich aber bereits schon früher, auf die in Frage kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuzugehen.

Betriebliche Wiedereingliederung: Vorteile für Betrieb und Beschäftigte

Die Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nützt nicht nur dem Unternehmen, sondern auch den Mitarbeitenden: So können zum einen Produktivität und Erfahrung langjähriger Beschäftigter erhalten und die Kosten für Arbeitsausfälle minimiert werden. Zum anderen wird Betroffenen die Rückkehr erleichtert, erneute Arbeitsunfähigkeit vermieden sowie Zufriedenheit und Loyalität gegenüber dem Unternehmen gestärkt.

Es sind mehrere Schritte für die Eingliederung in den Betrieb notwendig

Viele Wege führen zum Ziel: Zunächst sollte die Arbeitssituation in der Firma genau untersucht werden. Danach ist es möglich, konkrete Verbesserungen vorzuschlagen. Dabei kann auch externe Hilfe in Anspruch genommen oder die Aufgabe innerhalb des Betriebes an geeignete Personen delegiert werden.

Gerne beraten wir Sie beim Aufbau eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Grundlegende Informationen finden Sie zum Beispiel in unseren Fachbroschüren sowie im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands.