Zwei Frauen sitzen zusammen in einem Büro an einem Tisch und führen ein Gespräch miteinander.
Mitarbeitergesundheit

Wie Sie ein BEM-Gespräch vorbereiten und durchführen

Lesedauer unter 6 Minuten

Redaktion

  • Internetredaktion Barmer

Längere krankheitsbedingte Ausfallzeiten von Mitarbeitenden stellen Arbeitgeber vor organisatorische und wirtschaftliche Herausforderungen. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bietet die Chance, Betroffene bei der Rückkehr ins Arbeitsleben zu unterstützen und künftige Fehlzeiten zu vermeiden. Erfahren Sie, wie Sie ein BEM-Gespräch erfolgreich vorbereiten und durchführen, um für beide Seiten eine nachhaltige Lösung zu finden.

Wann ist ein BEM-Gespräch erforderlich?

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, müssen Sie als Arbeitgeber ein BEM-Gespräch anbieten.

Wann Sie zum ersten BEM-Gespräch einladen, ist unabhängig davon, ob die Betroffenen noch arbeitsunfähig oder bereits wieder an den Arbeitsplatz zurückgekehrt sind. Die Sechs-Wochen-Frist wird in den meisten Fällen während einer Arbeitsunfähigkeit erreicht. Es hat sich bewährt, den Erkrankten unmittelbar nach Erreichen der Frist ein Einladungsschreiben zukommen zu lassen.

Was muss in der Einladung zum BEM-Gespräch stehen?

Das Einladungsschreiben sollten Sie mit viel Sorgfalt verfassen. Fehler im Schreiben könnten eine spätere krankheitsbedingte Kündigung erschweren. Achten Sie deshalb auf die Form. Generell sollte der Brief freundlich und wohlwollend formuliert sein.

Das ist für das Einladungsschreiben wichtig:

  • Zweck und Ziele des BEM nennen: Erklären Sie, worum es bei einem BEM überhaupt geht. Weisen Sie darauf hin, dass es sich dabei um ein Unterstützungsangebot handelt, mit dem das Arbeitsverhältnis langfristig erhalten werden soll.
  • Termin vorschlagen: Unterbreiten Sie einen konkreten Terminvorschlag sowie ein bis zwei Alternativtermine.
  • Auf freiwillige Teilnahme hinweisen: Die eingeladenen Mitarbeitenden müssen dem Gespräch nicht zustimmen. Weisen Sie darauf hin, dass die Teilnahme am BEM freiwillig ist. Bitten Sie um eine schriftliche Zustimmung oder Ablehnung.
  • Über teilnehmende Personen informieren: Informieren Sie, wer alles an dem BEM-Gespräch teilnimmt. Außerdem darf der Hinweis nicht fehlen, dass die Beschäftigten eine Vertrauensperson ihrer Wahl hinzuziehen dürfen.
  • Datenschutzregeln einhalten: Bereits in der Einladung müssen Sie darauf hinweisen, welche Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Der Datenverarbeitung müssen die Eingeladenen ausdrücklich zustimmen. Fügen Sie deshalb dem Anschreiben eine Einwilligungserklärung zur Datenerhebung und -verarbeitung bei.

Legen Sie der Einladung ein entsprechendes Antwortschreiben, das die Mitarbeitenden ausfüllen können, bei.

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Keine Antwort oder Absage: Was nun?

Wenn Sie innerhalb der von Ihnen festgelegten Antwortfrist keine Rückmeldung erhalten, sollten Sie ein weiteres Einladungsschreiben als Erinnerung versenden.

Lehnen die Mitarbeitenden im Antwortschreiben das BEM ab, ist der BEM-Prozess an dieser Stelle bereits beendet. Dies ist auch der Fall, wenn auf das Erinnerungsschreiben keine Rückmeldung erfolgt.

Bei Zustimmung findet das Beratungsgespräch statt.

Wer nimmt am BEM-Gespräch teil?

Zum Teilnehmerkreis gehören:

  • der Arbeitgeber, alternativ: eine für das betriebliche Eingliederungsmanagement beauftragte Person
  • die betroffenen Mitarbeitenden

Sollen weitere Personen am Gespräch teilnehmen, zum Beispiel Vertreter des Betriebsrats oder der Schwerbehindertenvertretung, der Betriebsarzt oder Vorgesetzte, müssen die BEM-Berechtigten dem zustimmen.

Die Mitarbeitenden haben auch die Möglichgeit, eine Vertrauensperson zum Gespräch mitzubringen.

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Wie läuft ein BEM-Gespräch ab?

Der Gesetzgeber macht keine Vorgaben zum Ablauf eines BEM-Gesprächs. Dennoch gibt es einige Mindeststandards, die Arbeitgeber einhalten sollten.

Infografik Ablauf BEM-Gespräch: BEM-Gespräche erfordern ein sensibles Vorgehen und sollten gut vorbereitet sein. Das Gespräch kann nur mit Zustimmung der Mitarbeitenden geführt werden.

BEM-Gespräche erfordern ein sensibles Vorgehen und sollten gut vorbereitet sein. Das Gespräch kann nur mit Zustimmung der Mitarbeitenden geführt werden.

Wie gelingt ein BEM-Gespräch?

Vor allem das erste Gespräch ist wichtig: Es gilt, das Vertrauen und die Kooperationsbereitschaft der Mitarbeitenden zu gewinnen. Deshalb sollten Sie ein BEM-Gespräch immer mit der nötigen Wertschätzung führen. Diese Checkliste für das BEM-Erstgespräch soll Ihnen dabei helfen.

  • Zuhören und verstehen – versuchen Sie, das Gesprächsthema „mit den Augen des anderen“ zu sehen.
  • Behandeln Sie Ihr Gegenüber so, wie Sie selbst behandelt oder angesprochen werden möchten.
  • Verharmlosen Sie die Probleme und Gefühle nicht und werten Sie sie nicht ab.
  • Nehmen Sie die persönlichen Erfahrungen und Äußerungen zu Belastungen, Sicherheitsbedenken und gesundheitlichen Beeinträchtigungen ernst.
  • Äußern Sie keine Vorwürfe, Belehrungen oder Zurechtweisungen.
  • Verschweigen Sie Probleme und Konflikte nicht, sondern sprechen Sie Differenzen offen an.
  • Stehen Sie zu eigenen Fehlern und sprechen Sie diese offen an. Versuchen Sie nicht, sich herauszureden oder sich zu rechtfertigen.
  • Fragen Sie bei Unklarheiten nach. Interpretieren Sie möglichst nichts in Aussagen hinein und vermeiden Sie Unterstellungen.
  • Nehmen Sie Kritik nicht persönlich, sondern betrachten Sie sie als Chance, eine Situation zu verbessern.

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Eine Frau steht in einem Büro, hat die Arme verschränkt und schaut lächelnd in die Kamera.