Sie stehen vor einer Praxis und lesen auf dem Schild das Wort „Psychotherapie“. Was können Sie daraus schließen? Die Antwort lautet: Leider nicht viel! Denn der Begriff „Psychotherapie“ hat für sich allein genommen keine große Aussagekraft: Weder verrät er, nach welchem Verfahren in der psychotherapeutischen Praxis behandelt wird, noch, über welche Qualifikation der Behandelnde verfügt. Woran liegt das? Ganz einfach: „Psychotherapie“ ist als Bezeichnung nicht gesetzlich geschützt und kann von Psychotherapeuten, Ärzten und Heilpraktikern verwendet werden – unabhängig von ihrer Ausbildung. Wollen Sie sich als gesetzlich Versicherter in psychotherapeutische Behandlung begeben, dann sollten Sie sich immer gezielt erkundigen, ob Sie in der jeweiligen Praxis von einem ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten behandelt werden, dessen Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden.
Quelle: therapie.de (Abruf am 13.7.2020)