Eine Psychotherapeutin auf einem roten Stuhl macht Notizen
Leistungen

Psychotherapie zur Behandlung von psychischen Erkrankungen

Lesedauer unter 7 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Marie-Victoria Assel (Psychologin, Barmer)
  • Dagmar Wieczorek (Psychologin, Barmer)

Ob Depression, Angststörung oder Trauma: Psychische Erkrankungen können jeden treffen. Die Gründe hierfür sind genauso vielschichtig wie ihre Symptome. Um Betroffenen zu helfen, übernimmt die Barmer umfangreiche Leistungen im Bereich der Psychotherapie.

Für wen ist eine Psychotherapie geeignet?

Fühlen Sie sich häufig niedergeschlagen und traurig, leiden unter starken Ängsten, meiden soziale Kontakte oder schaffen es nicht mehr, die alltäglichen Anforderungen zu bewältigen, kann dies ein Anzeichen einer psychischen Erkrankung sein. Psychische Störungen sind häufig durch eine Kombination von belastenden Gedanken, Emotionen, Verhaltensweisen und Beziehungen zu anderen gekennzeichnet.

Wenn Ratgeber, Gespräche mit Verwandten und Freunden oder die Unterstützung durch Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen nicht mehr weiterhelfen, steht die ambulante Psychotherapie zur Verfügung.

Sie ist hilfreich, wenn Sie über einen längeren Zeitraum an psychischen Symptomen leiden und diese nicht aus eigener Kraft überwinden können. Unterstützung finden Sie bei Fachärzten und Psychologischen Psychotherapeuten.

Wie bekommt man eine Psychotherapie?

Vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung wird zunächst im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde abgeklärt, ob eine seelische Erkrankung vorliegt. Einen Termin dafür können Sie zeitnah und ohne Überweisung über die Terminservicestelle - bundesweit unter 116 117 erreichbar -  oder direkt in der Praxis eines Psychotherapeuten erhalten.

In diesem Erstgespräch erfolgt auch eine Einschätzung, ob und mit welcher Behandlung – Akutbehandlung, Kurzzeit- oder Langzeittherapie – Ihnen am besten geholfen werden kann. Die Psychotherapie kann als Einzel- oder Gruppentherapie bzw. als Kombination aus beidem durchgeführt werden.

Die Therapie soll die Beschwerden und Symptome der Erkrankung reduzieren und damit die Lebensqualität der Betroffenen verbessern.

Welche Voraussetzungen gelten für die Beantragung einer Psychotherapie?

Sie können eine psychotherapeutische Behandlung beantragen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es liegt eine psychische Erkrankung vor (z. B. Depression, Suchterkrankung, Angst-, Zwangs-, Ess- oder Persönlichkeitsstörung) oder
  • es liegt eine schwere körperliche Erkrankung vor, die zu einem hohen seelischen Leidensdruck führt (z. B. Krebserkrankung) und
  • der bzw. die von Ihnen gewählte psychologische oder ärztliche Psychotherapeut oder Psychotherapeutin hat eine Kassenzulassung in einem anerkannten Psychotherapieverfahren.

Der Artikel Wer darf Psychotherapie anbieten? informiert Sie über zugelassene Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen.

Psychotherapeutische Behandlungen bei Heilpraktikern sowie Beratungen, die allgemeine Lebensprobleme betreffen, wie eine Paartherapie oder eine Erziehungsberatung, zählen nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Dasselbe gilt für Beratungen oder Coachings, die an erster Stelle der Persönlichkeitsentwicklung oder dem beruflichen Erfolg dienen sollen.

Damit ist keine Wertung durch die Barmer verbunden: Auch solche Angebote können persönlich sehr lohnenswert sein, aber die Kosten können und dürfen von einer gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen werden.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie?

Ja, die Barmer übernimmt die Kosten der psychotherapeutischen Sprechstunde sowie einer daran anschließenden Akutbehandlung, Kurz- oder Langzeittherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Die Barmer bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit MindDoc auch eine Online-Psychotherapie an, die Sie kostenlos nutzen können.

Wie läuft eine Psychotherapie ab?

Es gibt unterschiedliche Psychotherapieverfahren, die auf unterschiedlichen Theorien beruhen und eigene Behandlungsansätze haben. Die psychotherapeutischen Verfahren, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen anerkannt werden, sind in der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) festgelegt. Zu diesen Verfahren zählen:

Psychotherapieverfahren im Überblick

Bei der Verhaltenstherapie stehen das gegenwärtige Erleben und Verhalten des Patienten bzw. der Patientin im Mittelpunkt der Behandlung. Es geht darum, belastende Denkmuster und Verhaltensweisen zu erkennen und zu verändern. Die Sitzungen finden in der Regel einmal pro Woche statt.

Die analytische Psychotherapie entstammt der klassischen Psychoanalyse von Sigmund Freud. Sie geht davon aus, dass gegenwärtige psychische Symptome auf unbewältigte Konflikte und Erfahrungen mit Bezugspersonen in der Kindheit zurückgehen. Diese wirken im Unterbewussten bis in das Erwachsenenalter weiter.

Die Behandlung psychischer Störungen soll dabei durch Bewusstmachen der verinnerlichten Konflikte und durch die Einsicht in die lebensgeschichtliche Bedeutung der Symptome erreicht werden. Dabei finden die Therapiesitzungen üblicherweise im Liegen mit einer Häufigkeit von bis zu 3 Sitzungen wöchentlich statt. 

Die tiefenpsychologische Psychotherapie ist eine Weiterentwicklung der analytischen Psychotherapie und stärker im Hier und Jetzt verankert. Auch die tiefenpsychologische Psychotherapie geht davon aus, dass psychische Störungen ihre Wurzeln in der frühen Lebensgeschichte haben.

Sie fokussiert sich jedoch auf die aktuell bestehenden Beschwerden, die Lebensumstände und das Verhältnis zu anderen Personen. Ziel ist es, den zentralen Konflikt und die Ursachen für die aktuelle Symptomatik zu verstehen und Bewältigungsstrategien in der Gegenwart zu entwickeln. In der Regel wird im Sitzen mit einer Behandlungshäufigkeit von 1 bis 2 Stunden in der Woche gearbeitet.

Die systemische Therapie ist ein psychotherapeutisches Verfahren, welches aus der Familientherapie entstanden ist. Die Beziehungen und Störungen innerhalb eines sozialen Umfelds bzw. Systems stehen bei dieser Therapieform im Vordergrund.

Wichtige Bezugspersonen können deshalb in die Therapie mit einbezogen werden. Die systemische Therapie erzielt vor allem bei Suchtstörungen, Depressionen, Essstörungen, Schizophrenie oder psychischen Störungen, die aufgrund körperlicher Erkrankungen auftreten, gute Ergebnisse. Die Sitzungen finden in der Regel einmal pro Woche statt.

Zu den Verfahren, Methoden und Techniken der Psychotherapie, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden, zählen bspw. die Transaktionsanalyse, die Gestalttherapie, die Logotherapie oder auch die Delphin- und Hippotherapie.

Wie finde ich einen Psychotherapeuten oder eine Psychotherapeutin?

Benötigen Sie kurzfristig einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde? Oder wurde Ihnen in der psychotherapeutischen Sprechstunde ein Dringlichkeitscode für eine Akutbehandlung oder eine zeitnah erforderliche Probatorik ausgestellt? Dann können Sie sich an die Terminservicestelle Ihrer regionalen Kassenärztlichen Vereinigung wenden. Diese vermittelt Ihnen innerhalb von einer Woche einen Termin in zumutbarer Entfernung. Die Wartezeit bis zum Termin ist auf vier Wochen, bei einer Akutbehandlung auf zwei Wochen begrenzt.

Sie können auch selbst aktiv nach einer zugelassenen Psychotherapeutin bzw. einem Psychotherapeuten in Ihrer Nähe suchen. Über unsere Arztsuche erhalten Sie eine Übersicht der Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen sowie der psychotherapeutisch tätigen Ärzte und Ärztinnen in Ihrer Nähe. Die Kontaktdaten von zugelassenen Therapeuten finden Sie außerdem über die Informationsplattform www.116117.de unter "Praxis finden". 

So hilft Ihnen die Barmer auf dem Weg zur Psychotherapie

Wenn es um die psychische und seelische Gesundheit schlecht bestellt ist, stehen Betroffene vor großen Herausforderungen. Die Barmer unterstützt Sie auf Ihrem Weg zur Psychotherapie. In unserem Animationsvideo ist der Zugang zur Psychotherapie einfach und verständlich erklärt. Sie können die Informationen zum Thema "Zugang zur Psychotherapie" noch einmal in Ruhe nachlesen. Ein Audiotranskript des Sprechertextes unseres Erklärvideos gibt es zum Download als PDF.

Wie beantrage ich eine Psychotherapie?

Um eine Psychotherapie beginnen zu können, sind mehrere Schritte erforderlich:

  1. Besuch der psychotherapeutischen Sprechstunde: Der erste Schritt und auch die Voraussetzung für eine Psychotherapie ist die Teilnahme an einer psychotherapeutischen Sprechstunde. Der Psychotherapeut bzw. die Psychotherapeutin bespricht mit Ihnen, ob eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll und notwendig ist und wie die weiteren Behandlungsschritte aussehen. Für die Sprechstunde ist keine Überweisung notwendig. Die Sprechstunde kann 25 oder 50 Minuten dauern.
  2. Durchführung der probatorischen Sitzungen: In bis zu vier probatorischen Sitzungen à 50 Minuten bei Erwachsenen und bis zu sechs Sitzungen bei Kindern und Jugendlichen erfolgt eine ausführliche diagnostische Abklärung. Sie können in diesen Sitzungen prüfen, ob die „Chemie“ zwischen Ihnen und der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten stimmt und ob Sie die weitere Behandlung in dieser Praxis fortsetzen möchten. 
  3. Therapieantrag stellen: Nach den probatorischen Sitzungen stellt der Psychotherapeut bzw. die Psychotherapeutin die Diagnose und bereitet den Therapieantrag mit Ihnen vor. Vor Antragsstellung ist zusätzlich eine ärztliche Abklärung nötig, um auszuschließen, dass eine körperliche Erkrankung die Ursache für die psychische Erkrankung sein könnte. Diesen sogenannten Konsiliarbericht von Ihrem Arzt oder ihrer Ärztin reicht Ihr Psychotherapeut oder Ihre Psychotherapeutin zusammen mit dem Therapieantrag bei uns ein.
  4. Prüfung des Antrags und Genehmigung: Liegt uns Ihr Antrag auf Psychotherapie vor, prüfen wir diesen umgehend. Nach der Bewilligung des Antrags kann mit den psychotherapeutischen Sitzungen begonnen werden. 

Ihre Barmer-Vorteile bei einer Psychotherapie

  • Geringe Hürde für den ersten Schritt: Vertrauen Sie sich bei psychischen Problemen als ersten Schritt den Experten in einer psychotherapeutischen Sprechstunde an. Dafür ist keine Überweisung notwendig, Sie können einfach einen Termin bei einem Psychotherapeuten bzw. einer Psychotherapeutin vereinbaren oder sich einen Termin über die Terminservicestelle vermitteln lassen.
  • Ob Kind, Jugendlicher oder Erwachsener: Für eine notwendige psychotherapeutische Behandlung übernimmt die Barmer die Kosten. Voraussetzung ist, dass der oder die von Ihnen gewählte psychologische oder ärztliche Psychotherapeut bzw. Psychotherapeutin eine Kassenzulassung hat.
  • Qualitätsgesicherte Behandlung: Wir stellen sicher, dass die Behandlung qualitätsgesichert ist und in einem anerkannten Psychotherapieverfahren erfolgt.
  • Alltagshelfer für die seelische Gesundheit: Wir bieten Ihnen zahlreiche digitale Angebote zur Förderung Ihrer psychischen Gesundheit. Der Online-Kurs HelloBetter Stressfrei kann z. B. ein erster kleiner Alltagshelfer sein, um Stress abzubauen und dem Alltag gelassener zu begegnen.