Bei Erkrankungen, die den Körper betreffen, ist es in den meisten Fällen einfach den richtigen Arzt oder die richtige Ärztin dafür zu finden. Anders sieht es bei seelischen Problemen oder Krankheiten aus. Oft wissen Betroffene nicht, an wen sie sich wenden sollen.
Die ersten Ansprechpartner finden viele Menschen in der Familie oder im Freundeskreis. Sprechen Sie Ihre Sorgen an, wenn es Ihnen nicht gut geht. Wenn Ratgeber, Gespräche mit Vertrauten oder die Unterstützung durch Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen nicht mehr weiterhelfen, können Sie eine psychotherapeutische Sprechstunde aufsuchen.
Dabei führen Sie ein Gespräch mit einem Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin und erhalten eine professionelle Einschätzung, ob eine Psychotherapie oder ein anderes Versorgungsangebot hilfreich sein könnte. Im Übrigen ist eine Teilnahme an der psychotherapeutischen Sprechstunde für den Einstieg in eine Psychotherapie grundsätzlich verpflichtend.
Die psychotherapeutische Sprechstunde: so funktioniert die Terminvergabe
Für die Terminvergabe stehen die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung. Diese sind gesetzlich verpflichtet, nach Anfrage innerhalb einer Woche einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einem Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin zu vermitteln. Ihre Wartezeit auf einen Termin darf dabei nicht länger als vier Wochen betragen.
Die Terminservicestelle ist bundesweit unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar. Ihnen wird entweder direkt ein freier Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde genannt oder die Terminservicestelle meldet sich innerhalb einer Woche wieder bei Ihnen.
Unser Tipp: Es ist wichtig, dass Sie der Terminservicestelle mitteilen, dass Sie einen Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde benötigen und nicht beispielsweise einen Termin für eine Psychotherapie.
Neben der psychotherapeutischen Sprechstunde vermittelt die Terminservicestelle auch in eine zeitnah notwendige Probatorik oder eine Akutbehandlung. Dafür benötigen Sie jedoch erst einen Vermittlungscode von Ihrem Sprechstundentherapeuten oder ihrer Sprechstundentherapeutin.
Bitte beachten Sie: Bei der Vermittlung von Terminen über die Terminservicestelle besteht kein Anspruch darauf, dass der Therapeut bzw. die Therapeutin sich in nächster Nähe befindet.
Wenn es nicht anders geht, müssen die Servicestellen leider an eine weiter entfernte Praxis vermitteln. Auch der Wunsch nach einem Termin zu einer bestimmten Uhrzeit und/oder nach einem bestimmten Geschlecht des Therapeuten bzw. der Therapeutin kann nicht berücksichtigt werden. Ziel ist die schnellstmögliche Vermittlung an einen Experten.
Wenn Sie Ihren vermittelten Termin nicht wahrnehmen können, teilen Sie dies bitte taggleich der Terminservicestelle mit. Dann besteht die Möglichkeit, einen Alternativtermin zu erhalten.
Mögliche Ergebnisse einer psychotherapeutischen Sprechstunde
Eine psychotherapeutische Sprechstunde kann 25 oder 50 Minuten betragen. In diesem Gespräch können Sie Ihr Anliegen und Ihre Symptome schildern und mit dem Psychotherapeuten bzw. der Psychotherapeutin vertraulich besprechen. Das Ergebnis der psychotherapeutischen Sprechstunde hält Ihr Sprechstundentherapeut oder Ihre Sprechstundentherapeutin im so genannten PTV11-Formular fest und bespricht mit Ihnen die weiteren Schritte.
Je nachdem, welche Beschwerden vorliegen, wird Ihnen Ihr Sprechstundentherapeut oder Ihre Sprechstundentherapeutin unterschiedliche Maßnahmen empfehlen:
- Präventionsmaßnahme oder andere Maßnahmen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung: eine Psychotherapie ist (noch) nicht erforderlich oder andere Angebote, wie zum Beispiel eine Selbsthilfegruppe oder ein Achtsamkeitstraining, können bereits zur Linderung der Symptome beitragen. Ihr Psychotherapeut oder Ihre Psychotherapeutin berät Sie über geeignete (Präventions-)Angebote.
- Haus- oder fachärztliche Abklärung: Für Ihre Symptome kommen körperliche Ursachen in Frage. Ihr Psychotherapeut bzw. Ihre Psychotherapeutin verweist Sie an Ihren Hausarzt oder an einen Facharzt zur weiteren Abklärung.
- Ambulante Akutbehandlung: Eine psychotherapeutische Akutbehandlung dient der Krisenintervention. In bis zu 24 Gesprächen à 25 Minuten soll die Akutbehandlung eine schnelle Besserung bei akuten psychischen Krisen herbeiführen und den Patienten stabilisieren.
- Ambulante Psychotherapie: Der Therapeut stellt fest, dass eine psychische Erkrankung vorliegt und empfiehlt eine ambulante psychotherapeutische Weiterbehandlung. Das weitere Vorgehen hängt davon ab, ob der Sprechstundentherapeut bzw. die Sprechstundentherapeutin freie Termine anbieten kann.
- Wenn der Sprechstundentherapeut bzw. die Sprechstundentherapeutin freie Termine hat, können Sie die Weiterbehandlung in der Praxis fortsetzen und vereinbaren einen Folgetermin direkt in der Praxis.
- Ist das nicht der Fall und wurde festgestellt, dass die Psychotherapie zeitnah erfolgen muss, hält der Sprechstundentherapeut oder die Sprechstundentherapeutin dies auf einem speziellen Formular, dem sogenannten PTV11-Formular fest und händigt Ihnen einen Vermittlungscode für die Terminservicestelle aus. Hiermit können Sie sich an die Terminservicestelle unter der Rufnummer 116 117 wenden. Es ist wichtig, dass Sie der Terminservicestelle mitteilen, dass Sie einen Vermittlungscode für eine zeitnah erforderliche Psychotherapie erhalten haben und einen Termin für die so genannte Probatorik benötigen. Sie erhalten innerhalb von vier Wochen einen Termin in einer anderen Praxis.
- Falls die Weiterbehandlung empfohlen wurde, diese aber nicht zeitnah erforderlich ist, steht Ihnen die Therapeutensuche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Verfügung, um direkt mit einem Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin einen Termin zur Weiterbehandlung zu vereinbaren. Idealerweise kontaktieren Sie mehrere Therapeuten in Ihrer Umgebung.
Gut zu wissen: Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen sind je nach Arbeitsumfang zwischen 100 und 200 Minuten in der Woche telefonisch zur Terminvereinbarung erreichbar. Die Erreichbarkeitszeiten werden Ihnen in der Therapeutensuche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung angezeigt.
Tipp: Unter gruppenplatz.de finden Sie Gruppentherapie-Angebote in Ihrer Umgebung. Diese werden von Psychotherapeuten durchgeführt und können genauso hilfreich sein, wie eine Einzeltherapie. Auch eine Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie ist möglich. Lassen Sie sich in der Praxis beraten, ob das Angebot für Sie in Frage kommt. Die Kosten werden von der Barmer übernommen, wenn der Anbieter über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnet.
- Stationäre Behandlung: In manchen Fällen ist (zunächst) eine stationäre Behandlung erforderlich. Sollte dies bei Ihnen erforderlich sein, berät Sie der Therapeut oder die Therapeutin in der psychotherapeutischen Sprechstunde über das weitere Vorgehen.
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