Ein Geschäftsmann mit blauem Pullover steht im Büro
Sozialversicherung

So erhalten Arbeitgeber eine Mitgliedschaftsbestätigung für ihre Beschäftigten

Lesedauer unter 2 Minuten

Statt der bisherigen Papierbescheinigung erhalten Arbeitgeber die Mitgliedschaftsbestätigung der Krankenkasse nur noch elektronisch ausgestellt. Alles Wichtige zur Mitgliedschaftsbestätigung bei einem Krankenkassenwechsel.

Eine Mitgliedschaftsbestätigung gewährleistet, dass Mitarbeitende ordnungsgemäß sozialversichert sind. So können Sie als Arbeitgeber mögliche rechtliche Unklarheiten vermeiden. 

Mitgliedsbescheinigung nur noch elektronisch

Die bisherigen Mitgliedsbescheinigungen aus Papier gehören seit 2021 der Vergangenheit an. Die Wahl der Krankenkasse teilen Beschäftigte ihrem neuen Arbeitgeber nur noch formlos mit. Anschließend melden Sie den Beschäftigten über das elektronische Meldeverfahren bei der neuen Krankenkasse an. Von der Krankenkasse erhalten Sie daraufhin eine elektronische Mitgliedschaftsbestätigung. Eine Bestätigung der Mitgliedschaft erfolgt daher nur noch papierlos.

So funktioniert der Datenaustausch mit der Krankenkasse

Über das SV-Meldeportal können Sie als Arbeitgeber prüfen, ob die Angabe der Beschäftigten zur Kassenzuständigkeit korrekt ist. Anschließend können Sie die Anmeldung zur richtigen Krankenkasse vornehmen. Die Krankenkasse meldet Ihnen dann elektronisch zurück, ab wann eine Mitgliedschaft besteht.

Eine Meldung ist z. B. in den folgenden Fällen notwendig:

  • Beginn einer Beschäftigung bei gleichzeitigem Krankenkassenwechsel (Abgabegrund 10)
  • Krankenkassenwechsel bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis (Abgabegrund 11)
  • Gleichzeitige An- und Abmeldung (Abgabegrund 40)

Wahl der Krankenkasse wurde vereinfacht

Wählt ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin eine neue gesetzliche Krankenkasse, wird die Information über die Wahlerklärung elektronisch an die bisherige Krankenkasse gemeldet. Eine Mitgliedsbescheinigung und Kündigungsbestätigung in Papierform gibt es nicht mehr. Hat die bisherige Krankenkasse den Wechsel bestätigt, informiert das Mitglied den Arbeitgeber formlos über die neue Krankenversicherung. Nach Eingang der DEÜV-Anmeldung schickt die neue Krankenkasse eine elektronische Mitgliedschaftsbestätigung an den Arbeitgeber.

Bindungsfrist an die Kasse ist verkürzt worden

Die Bindungsfrist des Mitglieds an eine Krankenkasse beträgt 12 statt wie früher 18 Monate. Ändert sich der Versichertenstatus, etwa durch einen Arbeitgeberwechsel, können Versicherte auch direkt wechseln. Eine Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse ist ebenfalls nicht mehr notwendig, außer bei einem Wechsel in die PKV oder bei einer Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland.

So funktioniert der Wechsel der Krankenkasse

Gesetzlich Versicherte entscheiden selbst, bei welcher Krankenkasse sie Mitglied werden. Als Arbeitgeber sind Sie bei der Wahl der Krankenkasse zur Neutralität verpflichtet. Auch die Krankenkasse darf die Entscheidung nicht ablehnen.

Einfach online wechseln

Damit der sofortige Krankenkassenwechsel wie gewünscht und ohne Verzögerung erfolgen kann, können Ihre neu eingestellten Mitarbeitenden ihre Mitgliedschaft bei der Barmer direkt online beantragen oder uns telefonisch kostenfrei unter der Rufnummer 0800 333 10 10 kontaktieren. Wir kümmern uns unkompliziert um alles, damit der Wechsel zur Barmer reibungslos erfolgt.

Jetzt Mitglied werden