Für die Abwicklung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge benötigen Sie ein Arbeitgeberkonto. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Arbeitgeberkonto bei der Barmer einrichten.
Das Arbeitgeberkonto ist notwendig, wenn Sie neue Beschäftigte einstellen, Mitarbeitende ummelden, Beitragsnachweise übermitteln oder Ihren Umlagesatz wählen. Um die Daten der jeweiligen Beschäftigten Ihrem Betrieb korrekt zuordnen zu können, ist es wichtig, dass für jedes Unternehmen bei der Krankenkasse ein Arbeitgeberkonto angelegt wird.
Welche Daten benötigen Sie für die Einrichtung?
Die Barmer benötigt für die Eröffnung eines Arbeitgeberkontos verschiedene Angaben von Ihnen. Diese Stammdaten sind dann für alle weiteren Vorgänge gespeichert.
- Firmenname
- Anschrift
- Betriebsnummer
- Ansprechperson
Zur Einrichtung Ihres Arbeitgeberkontos nutzen Sie einfach ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal.
Wann meldet sich die Krankenkasse bei Ihnen?
Wenn Sie sich erstmalig oder wiederholt über das DEÜV-Verfahren anmelden bzw. einen Beitragsnachweis über das DFÜ-Meldeverfahren anfordern, fragt die Barmer die Daten in Ihrem Arbeitgeberkonto digital ab. Sie erhalten dazu eine entsprechende elektronische Meldung mit dem Abgabegrund 06 "Anforderung Arbeitgeberdaten".
Elektronischer Datenaustausch DSAK
Das elektronische Datenaustauschverfahren – kurz DSAK (Datensatz Arbeitgeberkonto) bzw. DSKK (Datensatz Krankenkassenmeldung) – ist seit 2023 für Arbeitgeber und Krankenkassen verpflichtend. Daher erhalten Sie Anfragen der Barmer nur noch auf elektronischem Weg.
Wie erfolgt eine elektronische Rückmeldung?
Die Rückmeldung zur elektronischen Anforderung geben Sie ebenfalls digital, mit dem Abgabegrund 01 "Rückmeldung zur Anforderung". Eine Übermittlung per Telefon oder Post ist nicht möglich.
Ihre Rückmeldung muss die folgenden Angaben beinhalten:
- Grunddaten des Unternehmens (Name, Anschrift, Ansprechperson, Telefon, E-Mail)
- Wahlerklärung zum Umlageverfahren U1
Rückmeldung rechtzeitig abgeben
Vergessen Sie nicht, die Anfrage rechtzeitig zu beantworten. Ihre Angaben müssen spätestens mit der nächsten Entgeltabrechnung der Barmer elektronisch mitgeteilt werden (§ 28a Abs. 3b SGB IV).
Wofür kann das Verfahren noch genutzt werden?
Sollten sich Änderungen zu den gemeldeten Daten ergeben haben, teilen Sie uns diese ebenfalls elektronisch über einen Änderungsdatensatz mit.
Darüber hinaus können Sie über das elektronische Verfahren auch ein SEPA-Lastschriftmandat für den Beitragseinzug erteilen, eine abweichende Korrespondenzanschrift oder die Daten Ihrer Steuerberatung oder Abrechnungsstelle mitteilen (Eintrag im Datenbaustein "Dienstleister").