Damit Bevollmächtigte Sie gegenüber der Barmer vertreten können, stellen Sie diesen eine Vollmacht aus – etwa wenn Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung von einer Steuerberatung oder anderen Abrechnungsstelle durchgeführt wird.
Tipp: Sie können uns die Daten einer Steuerberatung oder Abrechnungsstelle auch über das maschinelle Datenaustauschverfahren, den DSAK-Datensatz, mitteilen.