Wie beantragen Minijobber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht?

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Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Dazu muss der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber einreichen. Als Arbeitgeber dokumentieren Sie den Erhalt des Befreiungsantrags und bewahren ihn auf. Außerdem melden Sie als Arbeitgeber den Antrag an die Minijob-Zentrale.

Denken Sie daran: Die Befreiung wirkt grundsätzlich ab Beginn des Kalendermonats, in dem der Antrag bei Ihnen als Arbeitgeber eingegangen ist, frühestens ab Beginn der Beschäftigung. Voraussetzung ist, dass Sie als Arbeitgeber die Befreiung zur nächsten Entgeltabrechnung, spätestens 6 Wochen nach Eingang des Befreiungsantrags, der Minijob-Zentrale melden.

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